Schutzumfang: polymer having 'an' xy group...

G

grond

Guest
Plempi schrieb:
Die tatsächlich Anzahl der Ansprüche hängt aber von der Geschicktheit des Anwalts ab. Ich habe Anmeldungen gesehen, in denen in der Beschreibung die Ansprüche verdeckt formuliert wurden als unzählige Aspekte der Erfindung. Die tatsächlichen Ansprüche betrugen dabei nur einen Bruchteil.
So sollte es meiner Meinung nach auch sein. In den Ansprüchen sollte man zwei, drei Verallgemeinerungen/Erweiterungen der Erfindung und in einem Anspruch diese selbst, so wie der Erfinder sie erdacht hat, haben, davon abhängig einige Unteransprüche, die den Best-mode beschreiben. Ob das User-Interface der Erfindung dann auch eine 3D-Brille aufweisen kann, ist völlig irrelevant und wird einem auch niemals zur Erteilung verhelfen. Wenn man den Mandanten unbedingt beeindrucken will, kann man so einen Schmonzes dann in der Beschreibung abladen.

Wenn man später eventuell mal teilen will, kann man natürlich reichlich "Behelfsanspruchssätze" in der Beschreibung unterbringen. Auch bei Abbildungsbeschreibungen bietet sich das an
 
S

Schmunzler

Guest
Wenn sich Plempis Ansicht durchsetzt, sind alle comprising-Merkmale unzulässige fakultative Merkmale und einer unserer größten ausländischen Mandanten hätte Patente auf lauter "Einrichtungen" bekommen. Dann blecht mal schön alle. Es geht nämlich mit "comprising" weiter. ;) (was ich i.ü. mit "umfassend" übersetze.)

Machst du so was absichtlich, Plempi? *g*
 
D

Dr. No

Guest
Ein Wort wie "comprise" allerdings, das in den meisten Wörterbüchern (u.a. LEO) mit beinhalten, umfassen, bestehen aus usw. übersetzt wird, mag ja in diesem Zusammenhang ("comprising an xy group") dahingehend interpretiert werden, ob nur xy-Gruppen enthalten sind oder etwa auch noch andere Gruppen (m.E. können auch noch weitere Gruppen enthalten sein).

Es kann jedoch nicht dahingehend verstanden werden, dass die xy-Gruppe nur optional enthalten ist! Das wäre gleichbedeutend mit der Aussage, dass das "Polymer, das xy-Gruppen enthält", keine xy-Gruppen zu enthalten braucht. Eine solche Interpretation wird tatsächlich nirgendwo akzeptiert werden.
Genau so ist es!
 

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D. Gröbel
(Redakteur)
 

Gerd

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Hi,

nochmal wegen dem "bestehend aus", das ja eine sehr ungeschickte Formulierung ist, wenn man den abschließenden Charakter nicht gerade beabsichtigt...

Ist es eigentlich ähnlich schlimm, wenn man z.B. bestimmte Inhaltsstoffe einer Mischung als "Bestandteile" deklariert? "Bestandteile" ->> "bestehend aus"?

Und falls ja, wäre dann "Komponenten" eine geschicktere Alternative?

Gruß
Gerd
 
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