Hallo,
wann beginnt eigentlich der tatsächliche Schutz eines EP-Patents.
Schau' ich ins EPÜ (oder auch EPÜ 2000, egal) finde ich unter A 67(1) dass "dem Anmelder ab dem Tag der Veröffentlichung in den benannten Vertragsstaaten einstweilen Schutz gem A64 gewährt wird." Blöd, denn ich hätte gerne ab meinem Anmeldetag AT (oder Priotag) Schutz.
Welchen Schutz habe ich denn tatsächlich zwischen dem AT und dem Veröffentlichungstag meiner Anmeldung?
Mir geht es hier nicht um ältere Rechte, sondern ich stelle mir vor, dass jemand zwischen dem AT und dem Veröffentlichungstag mein evt. später erteiltes Patent nutzt.
Ich fürchte, ich habe da irgendetwas übersehen. Kann mir jemand weiterhelfen? Merci vielmals im voraus.
wann beginnt eigentlich der tatsächliche Schutz eines EP-Patents.
Schau' ich ins EPÜ (oder auch EPÜ 2000, egal) finde ich unter A 67(1) dass "dem Anmelder ab dem Tag der Veröffentlichung in den benannten Vertragsstaaten einstweilen Schutz gem A64 gewährt wird." Blöd, denn ich hätte gerne ab meinem Anmeldetag AT (oder Priotag) Schutz.
Welchen Schutz habe ich denn tatsächlich zwischen dem AT und dem Veröffentlichungstag meiner Anmeldung?
Mir geht es hier nicht um ältere Rechte, sondern ich stelle mir vor, dass jemand zwischen dem AT und dem Veröffentlichungstag mein evt. später erteiltes Patent nutzt.
Ich fürchte, ich habe da irgendetwas übersehen. Kann mir jemand weiterhelfen? Merci vielmals im voraus.