DE Schriftlichen Teil der Patentanwaltsprüfung nicht bestanden

TheOne320

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe leider den schriftlichen Teil der Patentanwaltsprüfung beim ersten Durchgang nicht bestanden. Jetzt soll ich mich dazu schriftlich äußern.
Was muss da alle rein in das Schreiben? Muss man viel diskutieren um einfach Nachschreiben zu dürfen?
Ich hatte leider in den Monaten vor der Prüfung einen privaten Notfall gehabt und konnte mich somit nicht auf die Prüfungsvorbereitung konzentrieren. Jetzt ist jedoch wieder alles im Grünen und ich bin schon am Lernen.

Grüße
Alex
 

B_2020

GOLD - Mitglied
Hallo Alex,

ich habe keine Erfahrung darin und kann dir also nur bedingt weiterhelfen.

Es wird aber sicher um §54(3) PatAnwAPrV gehen und dort eben um den Satz 2 und 3:
Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung erfolgt in der Regel unter der Bedingung, dass der Prüfling eine weitere Ausbildung von insgesamt sechs Monaten in einem oder mehreren Ausbildungsabschnitten durchgeführt hat. Die weitere Ausbildung kann ganz oder teilweise in zeitlicher oder inhaltlicher Hinsicht erlassen werden. Über den Umfang und die Art der weiteren Ausbildung hat der Prüfungsausschuss nach Anhörung des Prüflings zu entscheiden.

Wieviel man hier nun darlegen muss/soll [um in den Fall des Satz 2 zu gelangen], kann ich nicht beantworten.

Eine Darlegung der Umstände, deren Folgen und der Wegfall dieser Folgen sollten aber wohl so detailreich erfolgen, dass man die von dir gewollte Schlussfolgerung objektiv nachvollziehen kann.

Aus diesen sollte dann objektiv klar werden, weshalb nicht bestanden wurde. Wenn aus diesem zudem ersichtlich ist, dass das "Nicht-Bestehen" nur den einzigartigen Umständen zuzurechnen war, könnte sich hieraus ergeben, dass eine "weitere Ausbildung von insgesamt sechs Monaten in einem oder mehreren Ausbildungsabschnitten" nicht oder zumindest nicht im vollem Umfang notwendig ist.


Viel Glück und Erfolg.
B_2020
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Hallo Alex,

zunächst mal mein Bedauern, dass du die Prüfung nicht bestanden hast.

Ich habe von einer/-m Kollegin/-en, die/der einfach mal beim Referat 4.3.5 angerufen hat und sich nach dem weiteren Vorgehen im Falle eines Nichtbestehens erkundigt hat, gehört, dass es organisatorisch grundsätzlich möglich ist am nächsten Prüfungstermin teilzunehmen. Maßgeblich ist jedoch ein Gespräch mit der Prüfungskommission, in dem in der Regel eine Teilnahme am übernächsten Prüfungstermin vereinbart wird.

Du kannst es aber auf jeden Fall mal versuchen und angeben, dass deine Vorbereitung bzw. Konzentration aus diesen und jenen Gründen beeinträchtigt war und diese Beeinträchtigung nun ausgeräumt ist.

Grüße
Markus
 
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TheOne320

BRONZE - Mitglied
Ok, die haben ohne mit mir darüber zu sprechen einfach entschieden, dass ich an allen BPatG Onlinevorlesungen nochmals teilnehmen muss und die Übungsklausuren mitschreiben muss. Das finde ich ein wenig negativ, da meine Kollegen die nicht alle Prüfungsteile bestanden haben einfach wiederholen durften. Jetzt wo alle Vorlesungen online sind, denken die plötzlich es sei kein Problem.

Jetzt muss ich auch nachfragen ob ich weiterhin nur nebenberuflich Arbeiten darf und wie es mit Sozialversicherung und co. aussieht.
 
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patatx

BRONZE - Mitglied
Hallo Alex,

darf man in diesem Zusammenhang und wegen deiner letzten Antwort nachfragen, ob die schriftlichen PA-Prüfungen mittlerweile auch online stattfinden, wie es nach einem Gesetzentwurf ab dem 1. August möglich sein soll?

Besten Gruß
 
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