A
Ah-No-Nym
Guest
Hallo...
Fragen zur allgemeine Problematik der Haftung eines angestellten PA eines Scheinsozius:
Die Haftungsfreistellung im Innenverhältnis wird wohl üblicherweise durch die sehr kurze entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag geregelt
"Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer im Innenverhältnis von der Haftung frei, der der Arbeitnehmer im Außenverhltnis durch sein Auftreten fü-r den Arbeitgeber unterliegt"
Kennt jemand etwas detailliertere Formulierungen ?
Insbesondere angesichts der BGH-Rechtsprechung haftet man ja analog HGB auch für bereits bestehende Verbindlichkeiten. Auch für aufgenommene Kredite, laufende Kosten wie Miete und Gehalt etc. steht man im Zweifel als Scheinsozius ein.
Somit müsste man ja eigentlich ein Einsichtsrecht in alle das Gesellschaftsvermögen betreffende Unterlagen haben, oder ?
Selbiges gilt für zukünftige Beschlüsse der Sozien. Ich meine, wenn diese beschließen sollten, eine Immobilie zu kaufen, sollte ich als Scheinsozius von dem Darlehen zumindest etwas wissen, oder ?
Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie man denn absichern könnte, dass man seine durch obige Klausel gegen die Sozien im Ernstfall entstehenden Forderungen nicht erst gerichtlich durchfechten muss. Man stelle sich vor, es kommt zu Problemen, und ein Dritter wendet sich an mich und pfändet meine Wohnung oder ähnliches. Und nun muss ich ggf. vor einer Zwangsversteigerung noch schnell durch ein paar Instanzen einen vollstreckbaren Titel gegen einen Sozius durchfechten, damit der mir das Geld gibt, mit dem ich den Dritten befriedigen kann...
Ich denke daran, dass sich die Sozien vertraglich einer sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen müssten. Da dies m.E. nur auf eine bestimte Forderung möglich ist, könnte man daran denken, dass z.B. jeder Sozius sich bis zu einer Höhe von XX Euro der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft....
Hat hier irgendjemand Erfahrungen oder Ideen, wie man so etwas praktisch absichern kann ??
Ich denke, dass Scheinsozietäten eigentlich nichts Außergewöhnliches sein sollten und ich sicherlich nicht der erste bin, der sich diese Gedanken macht, oder ?
Ich bin zwar froh, ggf. bald auf dem Briefkopf meiner Kanzlei zu stehen, solange aber die Entlohnung nur als Angestellter erfolgt, sollte das Risiko entsprechend niedrig sein...
Ich freue mich auf Kommentare jeglicher Art
Ah-No-Nym
Fragen zur allgemeine Problematik der Haftung eines angestellten PA eines Scheinsozius:
Die Haftungsfreistellung im Innenverhältnis wird wohl üblicherweise durch die sehr kurze entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag geregelt
"Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer im Innenverhältnis von der Haftung frei, der der Arbeitnehmer im Außenverhltnis durch sein Auftreten fü-r den Arbeitgeber unterliegt"
Kennt jemand etwas detailliertere Formulierungen ?
Insbesondere angesichts der BGH-Rechtsprechung haftet man ja analog HGB auch für bereits bestehende Verbindlichkeiten. Auch für aufgenommene Kredite, laufende Kosten wie Miete und Gehalt etc. steht man im Zweifel als Scheinsozius ein.
Somit müsste man ja eigentlich ein Einsichtsrecht in alle das Gesellschaftsvermögen betreffende Unterlagen haben, oder ?
Selbiges gilt für zukünftige Beschlüsse der Sozien. Ich meine, wenn diese beschließen sollten, eine Immobilie zu kaufen, sollte ich als Scheinsozius von dem Darlehen zumindest etwas wissen, oder ?
Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie man denn absichern könnte, dass man seine durch obige Klausel gegen die Sozien im Ernstfall entstehenden Forderungen nicht erst gerichtlich durchfechten muss. Man stelle sich vor, es kommt zu Problemen, und ein Dritter wendet sich an mich und pfändet meine Wohnung oder ähnliches. Und nun muss ich ggf. vor einer Zwangsversteigerung noch schnell durch ein paar Instanzen einen vollstreckbaren Titel gegen einen Sozius durchfechten, damit der mir das Geld gibt, mit dem ich den Dritten befriedigen kann...
Ich denke daran, dass sich die Sozien vertraglich einer sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen müssten. Da dies m.E. nur auf eine bestimte Forderung möglich ist, könnte man daran denken, dass z.B. jeder Sozius sich bis zu einer Höhe von XX Euro der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft....
Hat hier irgendjemand Erfahrungen oder Ideen, wie man so etwas praktisch absichern kann ??
Ich denke, dass Scheinsozietäten eigentlich nichts Außergewöhnliches sein sollten und ich sicherlich nicht der erste bin, der sich diese Gedanken macht, oder ?
Ich bin zwar froh, ggf. bald auf dem Briefkopf meiner Kanzlei zu stehen, solange aber die Entlohnung nur als Angestellter erfolgt, sollte das Risiko entsprechend niedrig sein...
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Ah-No-Nym