R
Robby
Guest
Die BfA ist völlig raus. Als PA ist man per Gesetz einem freien Beruf angehörig und damit entfällt "Scheinselbständigkeit".
Das Finanzamt interessiert sich dann für die Angelegenheit, wenn man ein häusliches Arbeitszimmer absetzen will, dieses jedoch nicht hat oder braucht, weil man in der Kanzlei, für die man ausschließlich(!) Aufträge erledigt, ein Büro hat. ABER: Auch hier ein Ausweg: Mandantenanwerbung für eigene Rechnung ist seitens der Kanzlei erlaubt und dafür brauche ich ein eigenes Büro - fertig.
Die Versicherung: das ist egal, die Versicherung ist personenbezogen.
Kammer: auch weitgehend egal, Hauptsache: Zustelladresse und was da sonst noch dranhängt. Stichwort: Küchenkanzlei.
Das Finanzamt interessiert sich dann für die Angelegenheit, wenn man ein häusliches Arbeitszimmer absetzen will, dieses jedoch nicht hat oder braucht, weil man in der Kanzlei, für die man ausschließlich(!) Aufträge erledigt, ein Büro hat. ABER: Auch hier ein Ausweg: Mandantenanwerbung für eigene Rechnung ist seitens der Kanzlei erlaubt und dafür brauche ich ein eigenes Büro - fertig.
Die Versicherung: das ist egal, die Versicherung ist personenbezogen.
Kammer: auch weitgehend egal, Hauptsache: Zustelladresse und was da sonst noch dranhängt. Stichwort: Küchenkanzlei.