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*** KT-HERO ***
Klar ist, dass eine unberechtigte Verwarnung aus einem Schutzrecht einen Schadenersatzanspruch auslösen kann. Wie weit reicht dieser?
Konkret: Können die Kosten einer Nichtigkeitsklage als Schaden vom Verwarner zu erstatten sein? Ich denke insbesondere an die Konstellation, dass das unberechtigt verwarnende und finanziell liquide deutsche Unternehmen nur Lizenznehmer des nordkoreanischen Parteifunktionärs (= Patentinhaber) ist, gegen den sich die nach erfolgreicher Nichtigkeitsklage zugunsten des Nichtigkeitsklägers ausgesprochene Kostenentscheidung wohl nie vollstrecken lassen wird.
Gibt es dazu Rechtsprechung?
Konkret: Können die Kosten einer Nichtigkeitsklage als Schaden vom Verwarner zu erstatten sein? Ich denke insbesondere an die Konstellation, dass das unberechtigt verwarnende und finanziell liquide deutsche Unternehmen nur Lizenznehmer des nordkoreanischen Parteifunktionärs (= Patentinhaber) ist, gegen den sich die nach erfolgreicher Nichtigkeitsklage zugunsten des Nichtigkeitsklägers ausgesprochene Kostenentscheidung wohl nie vollstrecken lassen wird.
Gibt es dazu Rechtsprechung?