pak
*** KT-HERO ***
Hallo,
in manchen Fällen bittet der Mandant um eine "kurze Beurteilung", ob er etwas tun darf oder besser unterlassen sollte. Bei einer solchen rechtlichen Beurteilung (Gutachten) muss nach meinem Verständnis am Ende eine "Empfehlung" in die eine oder andere Richtung enthalten, sonst hat er ja nichts davon.
Wie sichert man sich dann ab bzw. wie macht man in dem Schreiben deutlich, dass es sich hier lediglich um EINE rechtliche Beurteilung handelt, während das Amt oder ein Gericht nicht zwangsläufig zum selben Urteil kommen muss. Vielleicht kennt jemand eine gut verständliche Standardfloskel für derartige Fälle?!
Danke
pak
in manchen Fällen bittet der Mandant um eine "kurze Beurteilung", ob er etwas tun darf oder besser unterlassen sollte. Bei einer solchen rechtlichen Beurteilung (Gutachten) muss nach meinem Verständnis am Ende eine "Empfehlung" in die eine oder andere Richtung enthalten, sonst hat er ja nichts davon.
Wie sichert man sich dann ab bzw. wie macht man in dem Schreiben deutlich, dass es sich hier lediglich um EINE rechtliche Beurteilung handelt, während das Amt oder ein Gericht nicht zwangsläufig zum selben Urteil kommen muss. Vielleicht kennt jemand eine gut verständliche Standardfloskel für derartige Fälle?!
Danke
pak
Zuletzt bearbeitet: