Hallo, ich habe eine Frage zur Mitanmelderschaft. Wir haben zusammen mit einem weiteren Unternehmen (X) eine gemeinsame Erfindung. Die Erfindung wurde von beiden Unternehmen den jeweiligen Erfindern gegenüber in Anspruch genommen. Unternehmen X hat nun den Auftrag gegenüber einer Kanzlei erteilt, eine Patentanmeldung ohne unser Untenehmen als Mitanmelder zu nennen, einzureichen. Unsere schriftlichen Aufforderungen uns als Mitanmelder zu benennen, wurden ignoriert. Unser Erfinder wurde aber sehr wohl benannt. Mittlerweile ist das Verfahren bereits nationalisiert/regionalisiert. Gibt es hier ohne zivilrechtliche Schritte die Möglichkeit, die Mitanmelderschaft zu erzwingen?
BG
Ysatis
BG
Ysatis