grond schrieb:
Wieso sollte Wettbewerbswidrigkeit gleichbedeutend mit Unlauterkeit sein?
UWG = Unlauterer-Wettbewerb-Gesetz. Damit kann man alles, was unter das UWG fällt, entweder als unlauter oder als wettbewerbswidrig apostrophieren. Ich bevorzuge letzteres, denn...
grond schrieb:
Und meinst Du vielleicht die Generalklausel der Sittenwidrigkeit?
...eine Reihe von Regelungen, typischerweise die von Dir angesprochenen Generalklauseln, versucht, die unvermeidliche Kluft zwischen kodifiziertem Recht, das nun einmal möglichst exakt zu sein hat, und allgemeinem Rechtsempfinden zu schließen. Sprich: Es gibt Dinge, die formal rechtmäßig sind, aber dennoch jedem halbwegs gesunden Menschenverstand sauer aufstoßen (siehe hierzu auch: Bauernfängerei, Winkeladvokatentum und Tetratrichotomie). Da auch der Gesetzgeber sich nicht gerne von Kümmelspaltern lächerlich machen läßt, die sich sklavisch an den Buchstaben des Gesetzes halten und dabei den Sinn ins Gegenteil verkehren, hat er nicht präzise definierbare Begriffe wie Treu & Glauben, Sittenwidrigkeit und Unlauteren Wettbewerb eingeführt.
Meine persönliche Definition von unlauterem Wettbewerb, Irreführung etc. ist: Alles, worauf jemand, der kein Experte auf dem jeweiligen Gebiet ist, mit ziemlicher Sicherheit hereinfällt.
Der Tüftler, der in seiner Heimwerkstatt eines neues Rasenmäherle zusammenbaschtelt und dann patentieren lassen möchte, oder meinethalben auch der Ärztliche Direktor Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Klaus Alles-Skrupelloski, der sein siebzehntes Haus mittels der Entdeckungen seiner Doktoranden abbezahlen möchte, kennen i. a. die Struktur des Patentwesens, die verschiedenen Titel und Hintergründe nicht gut genug, um die feinen Unterschiede zwischen "Zugelassener Verdrehter", "European Patent Attorney" und "Attorney for European Patents" zu kennen (siehe auch: Judäische Volksfront).
Aus diesem Grund betrachte ich es als unlauter, wenn ein RA sich "Attorney for European Patents" nennt.
grond schrieb:
"European Patent Attorney" ist kein offizieller Titel. Auch keine geschützte Berufsbezeichnung. Genaugenommen gibt es keinen "European Patent Attorney", auch wenn das alle zugelassenen Vertreter vor dem EPA sich wegen der höheren Griffigkeit auf die Visitenkarten schreiben.
Ich würde mal sagen, daß da in Analogie zum Markenrecht die Verkehrsgeltung eines bestimmten Begriffes relevant ist. Unser Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Klaus Alles-Skrupelloski aus Beispiel 1 wird ja auch jedem anderen Dottore an die Kehle gehen, der sich "Chefarzt" nennt, obgleich auch das eine "willkürliche Selbstbezeichnung" in Deinem Sinne ist -- offiziell heißt es ja "Ärztlicher Direktor". Nur dürfte in allen diesen Fällen die "willkürliche Selbstbezeichnung" sehr viel bekannter sein als die offizielle.
Disclaimer: Bin in einem Kaff aufgewachsen, wo ein "Dugda" eo ipso ein Mediziner war und mein Vater als promovierter Chemiker öfters gefragt wurde: "A da sin Sie alla gaar keen rischtischa Dugda?" -- das sensibilisiert für die kulturelle Problematik.
grond schrieb:
"Anwalt für europäische Patente" kann sich aber nun einmal jeder Rechtsanwalt nennen, denn er darf ja auch vor dem EPA vertreten und es handelt sich dabei nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung.
s.o.
Was wäre, wenn irgendjemand ohne jegliche Qualifikation sich als "Spezialist für geistiges Eigentum -- Patentexperte" niederließe -- mit der Geschäftidee: Wir schlagen Ihnen Anmeldungs- und Erwiderungstexte vor, unterzeichnen und einreichen müssen Sie's selber?
grond schrieb:
Der Verwender ist Anwalt und bietet seine Dienste für die Vertretung in Patentsachen an, was er ja auch darf. Wo ist da eine Irreführung? Weil er eine Bezeichnung wählt, die einer anderen willkürlichen Selbstbezeichnung ähnelt?
s.o.
Der Anwalt erweckt vorsätzlich den Eindruck, ein Wissen zu haben, das er nicht hat ("Was issn Hazweioh?").
Das gelbe U schrieb:
Beispiel: Dipl. Ing. gegen "Ing. mit Diplom" (das kann dann irgend eins sein)....
Z. B. das Jodeldiplom?
