Alex:jura
*** KT-HERO ***
Fall: Ein Erfinder hat eine Erfindungsmeldung bei seinem Arbeitgeber eingereicht.
Dieser Arbeitgeber hat die Erfindung in Anspruch genommen.
Der Arbeitgeber hat vor der Anmeldung sein Anmelderecht einem Dritten übertragen.
Beim Dritten arbeiten nur Angestellte in der Patentabteilung, die nicht vertretungsberechtigt sind.
Kann der Angestellte des Dritten eine Anmeldung für seinen Arbeitgeber tätigen oder müsste er vertretungsberechtigt sein, da der Erfinder für eine andere Firma arbeitet?
Nach meiner Auffassung dürfte der Angestellte des Dritten anmelden, da sein Arbeitgeber Rechtsnachfolger ist.
Dieser Arbeitgeber hat die Erfindung in Anspruch genommen.
Der Arbeitgeber hat vor der Anmeldung sein Anmelderecht einem Dritten übertragen.
Beim Dritten arbeiten nur Angestellte in der Patentabteilung, die nicht vertretungsberechtigt sind.
Kann der Angestellte des Dritten eine Anmeldung für seinen Arbeitgeber tätigen oder müsste er vertretungsberechtigt sein, da der Erfinder für eine andere Firma arbeitet?
Nach meiner Auffassung dürfte der Angestellte des Dritten anmelden, da sein Arbeitgeber Rechtsnachfolger ist.