Gerd
*** KT-HERO ***
Hi,
nach Regel 17.1 c kann man Prioritätsbelege ja auch noch in der nationalen Phase vorlegen.
Nach 17.1 d ist ein Prioritätsbeleg im Prinzip obsolet, wenn die frühere Anmeldung bei dem Bestimmungsamt in seiner Eigenschaft als nationales Amt eingereicht wurde oder wenn ihm der Prioritätsbeleg in Übereinstimmung mit den Verwaltungsvorschriften in einer digitalen Bibliothek zur Verfügung steht.
Da es doch einige internationale Anmeldungen gibt, die nach Erhalt des ISR nicht mehr weiterverfolgt werden, könnte ein solches Vorgehen doch unter Umständen zu Kosteneinsparungen führen, oder?
Angenommen, das EPA war Anmeldeamt der früheren Anmeldung, so kann dieses selbst keinen Prioritätsbeleg verlangen.
Das USPTO kann über PDX auf die Bibliothek des EPA zugreifen, kann also auch keinen Prioritätsbeleg verlangen (IMHO geht das aber nur, wenn man nicht in die nationale Phase eintritt, sondern stattdessen den Weg über eine continuation geht).
Ob das JP auf die Bibliothek des EPA zugreifen kann, weiß ich gerade aktuell nicht.
Insofern würden Mehrkosten durch national einzureichende Prioritätsbelege (andere Bestimmungsländer als EP und US) erst dann entstehen, wenn ohnehin enorme Kosten anfallen, z.B. für Übersetzungen etc.
Die am Anfang entstehenden Kosten könnten aber ggf. minimiert werden.
Würdet Ihr da mit mir chloroform gehen, oder habe ich evtl. etwas wichtiges übersehen?
Gruß
Gerd
P.S.:
In besonderen Fällen kann eine eventuelle Einsparung durchaus ziemlich ins Gewicht fallen:
http://h1838009.stratoserver.net/ka...php?2628-Anzahl-beanspruchbarer-Priorit%E4ten
nach Regel 17.1 c kann man Prioritätsbelege ja auch noch in der nationalen Phase vorlegen.
Nach 17.1 d ist ein Prioritätsbeleg im Prinzip obsolet, wenn die frühere Anmeldung bei dem Bestimmungsamt in seiner Eigenschaft als nationales Amt eingereicht wurde oder wenn ihm der Prioritätsbeleg in Übereinstimmung mit den Verwaltungsvorschriften in einer digitalen Bibliothek zur Verfügung steht.
Da es doch einige internationale Anmeldungen gibt, die nach Erhalt des ISR nicht mehr weiterverfolgt werden, könnte ein solches Vorgehen doch unter Umständen zu Kosteneinsparungen führen, oder?
Angenommen, das EPA war Anmeldeamt der früheren Anmeldung, so kann dieses selbst keinen Prioritätsbeleg verlangen.
Das USPTO kann über PDX auf die Bibliothek des EPA zugreifen, kann also auch keinen Prioritätsbeleg verlangen (IMHO geht das aber nur, wenn man nicht in die nationale Phase eintritt, sondern stattdessen den Weg über eine continuation geht).
Ob das JP auf die Bibliothek des EPA zugreifen kann, weiß ich gerade aktuell nicht.
Insofern würden Mehrkosten durch national einzureichende Prioritätsbelege (andere Bestimmungsländer als EP und US) erst dann entstehen, wenn ohnehin enorme Kosten anfallen, z.B. für Übersetzungen etc.
Die am Anfang entstehenden Kosten könnten aber ggf. minimiert werden.
Würdet Ihr da mit mir chloroform gehen, oder habe ich evtl. etwas wichtiges übersehen?
Gruß
Gerd
P.S.:
In besonderen Fällen kann eine eventuelle Einsparung durchaus ziemlich ins Gewicht fallen:
http://h1838009.stratoserver.net/ka...php?2628-Anzahl-beanspruchbarer-Priorit%E4ten
Zuletzt bearbeitet: