Priobescheinigung

David13

SILBER - Mitglied
Hallo,

ist die Ausstellung einer Prioritätsbescheinigung für eine beim DPMA eingereichte Anmeldung an bestimmte (Form-)Erfordernisse geknüpft?

Konkret: wenn ich beispielsweise lediglich eine Art wissenschaftlicher Abhandlung (ohne Ansprüche und ohne irgendwelche sonstigen Formerfordernisse zu erfüllen) als Anmeldung einreiche, kann ich dann hierüber vom Amt eine Prioritätsbescheinigung bekommen?

Viele Grüße,

David13
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Die einzigen Erfordernisse für den Erhalt einer Priobescheinigung sind m.W. diejenigen für die Zuerkennung eines Anmeldetags (vgl. § 35 Abs. 2 PatG zu näheren Details).

Mit einer dürftigen Skizze auf einem Bierdeckel könnte es schwierig werden, soweit diese nicht "dem Anschein nach als Beschreibung" angesehen werden kann.
 

David13

SILBER - Mitglied
Hallo PAPA,

leider scheint Deine Annahme nicht zuzutreffen. Mittlerweile liegt eine Mitteilung vom DPMA (Priostelle) vor, wonach der beantragte Priobeleg deshalb nicht gefertigt werden kann, weil die Anmeldung formale Mängel aufzeigt (keine Ansprüche, Zeichnungen in der Beschreibung, fehlende Zusammenfassung).

Gruß,

David13
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Hallo David13,

mir scheint, dass hier entweder der Formalsachbearbeiter des DPMA belehrt werden muss oder dass Du eine Biobligraphiemitteilung erhalten hast.

Nehmen wir mal z.B. die Beanstandung wg. der fehlenden Zusammenfassung. Die Zusammenfassung muss ich gemäß § 36 PatG erst 15 Monate nach dem Anmelde- bzw. Priotag einreichen, so dass selbstverständlich auch ohne Zusammenfassung ein Priobeleg erstellt wird bzw. werden muss.

Ein Priobeleg ist nunmal die amtliche Bestätigung über den Eingang derjenigen Unterlagen beim DPMA, die am Anmeldetag vorgelegen haben - ob diese nun formale Mängel haben oder nicht.
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Zum Nachlesen:

Schulte, Patentgesetz mit EPÜ, 8. Auflage, § 41 Rd.Nr. 14 i.V.m. § 35, Rd.Nr. 49 ff. (insb. Rd.Nr. 61 zu § 35)
 

David13

SILBER - Mitglied
Hallo PAPA,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Wir haben am gleichen Tag vom DPMA zwei Schriftstücke erhalten:

  • eine Bibliografie-Mitteilung, in der auf die derzeitigen Mängel hingewiesen wird (fehlende Ansprüche, Zeichnungen innerhalb der Beschreibung, fehlende publikationsfähige Zeichnungen), und in der wir aufgefordert werden, die Mängel innerhalb von 2 Monaten durch entsprechende neue Unterlagen zu beheben.
  • eine Mitteilung, wonach 'der beantragte Priobeleg...von der Priostelle zurzeit nicht gefertigt werden (kann), da die Anmeldung formale Mängel aufzeigt'. Gleichzeitig wird auf die Bibliografie-Mitteilung verwiesen ('Mit dem Bescheid vom xx.xx.2010 werden Unterlagen von Ihnen angefordert').
Wie können wir/sollten wir darauf reagieren?

Viele Grüße,

David13
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Bist Du wirklich im Bereich des Patentwesens tätig?

Naja, hier die - nach den bisherigen Vorarbeiten eigentlich einfache - Lösung:

1.) Wenn die DE-Anmeldung fortgeführt werden soll, die Beanstandungen aus der Bibliographiemitteilung fristgemäß beseitigen.

2.) Die Priostelle unter Hinweis auf die Rechtslage zur (je nach Dringlichkeit ggfs. unverzüglichen) Erstellung des Priobelegs auffordern.

Der einzige für mich derzeit denkbare Grund für die Weigerung der Priostelle zur Ausstellung eines Priobelegs könnte darin liegen, dass sich in den bisherigen "Anmeldungsunterlagen" Hinweise auf eine nicht beigefügte Zeichnung finden (vgl. § 34 Abs. 3 Nr. 5 PatG) oder dass Teile der Anmeldung in einer Fremdsprache eingereicht wurden. Dann könnte es nämlich noch gemäß § 35 Abs. 2 PatG zu einer Verschiebung des Anmeldetags kommen. Gegen die erste Variante (fehlende Zeichnung trotz Bezugnahme hierauf) spricht jedoch der Umstand der von Dir genannten Frist von zwei Monaten, da dann eigentlich gemäß § 35 Abs. 1 PatG eine einmonatige Frist gesetzt würde.

Alles sehr dubios. Vielleicht rufst Du mal bei der Priostelle an und versuchtst herauszufinden, ob der zuständige Formalsachbearbeiter rechtsunkundig ist oder aber ob Ihr größere Probleme habt, die ggfs. die Zuerkennung eines Anmeldetags gefährden?
 
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