Zitat von Ah-No Nym:
Ein Punkt noch, um das ganze Abzurunden: Die PCT hatte auch die Priorität der P0 beansprucht, diese wurde jedoch mangels Übertragung der Prio-Rechte von A an B nicht anerkannt.
Die Inanspruchnahme mehrerer Prioritäten in einer Anmeldung ist sinnvoll und auch notwendig, wenn
1. unterschiedliche Ansprüche (insbes. Nebenansprüche) in unterschiedlichen Anmeldungen erstmals mit allen ihren Merkmalen offenbart wurden; oder
2. ungewiss ist, wie der letztendlich zu erteilende (oder im Einspruch geänderte!) Anspruch aussehen wird, und dafür unterschiedliche Anmeldungen als Erst-Offenbarung in Betracht kommen.
Das kann auch hier ursprünglich so gedacht sein, nämlich, wenn P1 Merkmale offenbart, die in P0 noch nicht enthalten waren. Wenn die Übertragung der Prio-Rechte aus P0 "vergessen" wurde (oder z.B. an der Anmelderidentität scheitert, weil die Unterschrift eines Mitanmelders von P0 fehlt), dann ist die Wirkung dieses Fehlers recht einschneidend: Die Wirksamkeit der Inanspruchnahme einer Priorität in der PCT ist auf die Gegenstände solcher Ansprüche beschränkt, für die die P1 die erstmalige Offenbarung ist (siehe die obige Diskussion). Für alle hierunter nicht fallenden Ansprüche ist alles vor dem Anmeldetag der PCT Stand der Technik.
In manchen Ländern ist es ja üblich, jeweils gesonderte Anmeldungen für Gegenstände zu tätigen, die bei uns als Neben- oder Unteransprüche in einer einzigen Anmeldung erteilt werden könnten. In solchen Fällen ist es wichtig, in einer PCT-, EP- oder DE-Anmeldung die Prioritäten aus allen diesen Anmeldungen in Anspruch zu nehmen.