EQE Praktische Tips zur Prüfung?

CKurz

Schreiber
Gibt's hier irgendeine Sammlung praktischer Tips zum Überleben der EEP? Hab eine Weile gesucht, aber nichts gefunden.

Etwas in die Richtung: bring genug Futter/Getränke usw., bring Schere, Klebstoff usw. gibt es in den diversen Vorbereitungskompendien, aber das ist recht mager.

Ich meine eher in Richtung: "wie organisiere ich meinen Papierwust während der Prüfung am besten".

Klar, unterliegt teilweise persönlichen Vorlieben, aber es wäre nett, ein paar Erfahrungen aus der Praxis zu haben. Z.B.: "benutze pro Anspruch in Teil A ein separates Blatt und nummeriere erst am Schluß" o.ä.

Thx
 

maroubra

*** KT-HERO ***
Semi praktisch aber IMHO hilfreich zum Bestehen ;-)


D-Teil: im Teil 2 kann man ordentlich Punkte holen selbst wenn man nicht perfekt mit allen Feinheiten von EPÜ und PCT vertraut ist. Daher zuerst und sehr ordentlich machen, wenn man sich nicht sehr gut auf D vorbereitet fühlt. Teil 2 halbwegs ordentlich machen und noch ein paar "tiefhängende Früchte" aus Teil 1 und man kann schon in die 50er kommen.


C-Teil: keine Panik und sich nicht zu sehr auf ein System versteifen. Locker aber zügig runterschreiben, dann klappt das schon. Riesige Claimcharts und fünf Farben zum Markieren hielt ich auch für unnötig. Zeitstrahl sollte man aber trotzdem machen, irgendwo ist da fast immer eine Gemeinheit versteckt. Keine Argumente erfinden. In rückschauender Betrachtung passt (fast) jeder Angriff auf erfinderische Tätigkeit wie die Faust aufs Auge. Da muss man nichts glatt bügeln. Wenn es nicht genau zusammen passt, wollen die Korrektoren den Angriff nicht. Wenn man das Gefühl hat "das muss doch kombinierbar sein" aber es fehlt noch die "Motivation für den Fachmann", dann hat man irgendwo den expliziten Hinweissatz noch nicht gefunden - irgendwo ist er aber zu 99%.


A-Teil: "means for" ist in der EQE sehr gerne gesehen selbst wenn man vom Ausbilder vielleicht Rüffel dafür bekommen hat.
 

kronion

GOLD - Mitglied
Ohne den Thread kapern zu wollen, gleich eine konkretere Frage hinterher: Um im C-Teil nicht zuviel abschreiben zu müssen, könnte man nicht einfach eine Merkmalsgliederung machen und dann die Abkürzungen für einzelne Merkmale verwenden? Man könnte das Angabenblatt mit den Ansprüchen des Streitpatents nehmen und mit Hand die Bezeichnungen einfügen oder den Anspruchssatz einmal gegliedert so abschreiben, wie man das im "richtigen Leben" auch täte. Also etwa:
1.
M1.1 Mehrschichtiges Pflaster, enthaltend
M1.2 eine Speicherschicht,
M1.2.1 die einen an die Hautabzugebenden Wirkstoff enthält,
M1.3 eine Klebeschicht und
M1.4 eine Textilschicht.

2. Pflaster gemäß Anspruch 1
M2.1 zur Wundheilung,
M2.2 wobei das Pflaster 5 bis 10 mg/h*cm² Wirkstoff abgibt.

In der Einspruchsschrift wäre das dann recht kurz:
A2 offenbart:
- M1.1 (Wundauflage, [002]; eine Wundauflage ist ein Pflaster, [005] der A4),
- M1.2 und M1.2.1 (Depotschicht mit abzugebendem Wirkstoff, [004]) und
- M1.3 (..., [...]).

M1.4 wird durch A2 nicht offenbart, sondern lediglich eine dünne elastische Folie [007]. ... Effekt ... Aufgabe ...

Auch eine Matrix könnte man so schneller erstellen, weil man die Merkmale nicht mehrfach abschreiben muss.

Gibt es bei dieser Handhabung einen Haken, den ich gerade nicht sehe?

@maroubra: Danke für Deinen Beitrag, das ist schonmal ein Anhaltspunkt!
 

maroubra

*** KT-HERO ***
Hallo Kronion,


ich sehe keine grundsätzlichen Probleme mit dieser Vorgehensweise. Was vielleicht passieren könnte ist, dass mit Bezug auf M1.4 in deinem Beispiel eine Entgegenhaltung nur eine "Schicht" offenbart. Dann muss man etwas umdisponieren, da die Merkmalsgliederung nicht ganz passt ("M1.4a: eine Schicht, M1.4b: wobei die Schicht aus Textil ist"). Das weiß man dann aber erst, wenn man die Entegenhaltungen durchgearbeitet hat.
 
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