PCT-Anmeldung statt Bescheidserwiderung?

Kurt

*** KT-HERO ***
sichfragender schrieb:
Zu der Veröffentlichung der Prioanmeldung muss ich nochmals betonen, dass in DE die öffentliche Zugänglichkeit der entscheidende Punkt ist - und die kann logischerweise im Priojahr gegeben sein.
Ja schon - aber das ist doch EXTREM unwahrscheinlich, dass eine deutsche Patentanmeldung, die sich im Prüfungsverfahren befindet, im Prioritätsjahr offengelegt wird!!?? Und wenn dem vorliegend so wäre, dann hätte ich das doch gleich gesagt! Also deswegen kann diese exotische Konstellation doch hier gar nicht zur Debatte stehen?
sichfragender schrieb:
In diesem Sinne ein schönes WE und viel Spaß beim Nachlesen im Schulte! ;-)
Halt Stop! Den Schulte hab ich doch gar nicht! Nur den Busse habe ich durchgelesen, jaja, und da steht's nicht drin!

Nennt mir doch PIDDE noch schnell ein klitzekleines Aktenzeichen,

Grüße Kurt.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Servus Forum,

na gut, also den Schulte hab' ich mir jetzt mal bestellt. Will doch schlussendlich wirklich wissen, ob die "Oh"- und "Ah"-Schreier in diesem Thread überhaupt irgendetwas verstanden haben, oder ob mein ursprünglicher Ansatz vielleicht doch nicht so ganz bescheuert war. *g*

Wie auch immer, weiter geht's mit der Strategie...

Also angenommen, der Mandant hat im Verlauf des Prioritätsjahres sowieso sein gesamtes in dieser Sache relevantes Wissen in Form schöner PowerPoint-Vorträge die Welt hinausgeballert.

Damit wäre die neue PCT-Anmeldung mit dem die technischen Weiterentwicklungen enthaltenden neuen Patentanspruch ja ohnehin gestorben, und man müsste auf jeden Fall mit dem Offenbarungsgehalt der DE-Anmeldung als Prioritätsschrift auskommen.

So weit so gut.

Welches Vorgehen wäre jetzt aber ratsam:

a) Das Prüfungsverfahren der DE-Prioritätsanmeldung weiterführen (um zum Prototyp eines schutzfähigen Hauptanspruchs zu gelangen) und gleichzeitig eine mit den ursprünglichen Unterlagen der DE-Prioritätsanmeldung identische PCT-Anmeldung einreichen;

oder

b) Die DE-Prioritätsanmeldung überhaupt nicht mehr weiterverfolgen, sondern sofort eine (gegenüber der Prioritätsschrift bereits überarbeitete) PCT-Anmeldung mit Beanspruchung der Priorität der DE-Anmeldung einreichen?

Wie ist euer Tipp?

Danke schonmal,
Grüße Kurt
 
U

Unterstützer

Guest
Kurt schrieb:
Servus Forum,

na gut, also den Schulte hab' ich mir jetzt mal bestellt. Will doch schlussendlich wirklich wissen, ob die "Oh"- und "Ah"-Schreier in diesem Thread überhaupt irgendetwas verstanden haben, oder ob mein ursprünglicher Ansatz vielleicht doch nicht so ganz bescheuert war. *g*

Wie auch immer, weiter geht's mit der Strategie...

Also angenommen, der Mandant hat im Verlauf des Prioritätsjahres sowieso sein gesamtes in dieser Sache relevantes Wissen in Form schöner PowerPoint-Vorträge die Welt hinausgeballert.

Damit wäre die neue PCT-Anmeldung mit dem die technischen Weiterentwicklungen enthaltenden neuen Patentanspruch ja ohnehin gestorben, und man müsste auf jeden Fall mit dem Offenbarungsgehalt der DE-Anmeldung als Prioritätsschrift auskommen.

So weit so gut.

Welches Vorgehen wäre jetzt aber ratsam:

a) Das Prüfungsverfahren der DE-Prioritätsanmeldung weiterführen (um zum Prototyp eines schutzfähigen Hauptanspruchs zu gelangen) und gleichzeitig eine mit den ursprünglichen Unterlagen der DE-Prioritätsanmeldung identische PCT-Anmeldung einreichen;

oder

b) Die DE-Prioritätsanmeldung überhaupt nicht mehr weiterverfolgen, sondern sofort eine (gegenüber der Prioritätsschrift bereits überarbeitete) PCT-Anmeldung mit Beanspruchung der Priorität der DE-Anmeldung einreichen?

Wie ist euer Tipp?

Danke schonmal,
Grüße Kurt
Kurt:
Ich glaube, Du hast Dich ganz schön verrannt:

Angenommen Du hast Recht mit der Powerpointveröffentlichung.
Dann brauchst Du die darin offenbarten Weiterentwicklungen nicht anzumelden - auch nicht als PCT - es sei denn Du kannst Dich noch irgendwo (z.B. DE-GBM) auf eine Neuheitsschonfrist berufen.
Die Frage, ob Du dann noch eine PCT-Anmeldung machen willst bzw. Dein Mandant, hängt dann von den für Deinen Mandanten wichtigen Ländern ab. Das ist alles. Wenn allerdings der StdT auch von der Erstanmeldung nichts übrig lässt, könnt Ihr Euch auch die PCTAnmeldung sparen.


PS Übrigens fände ich es beschämend, wenn sich in Deiner Kanzlei kein Schulte befände; ich kann das garnicht glauben.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Unterstützer schrieb:
Angenommen Du hast Recht mit der Powerpointveröffentlichung.
Dann brauchst Du die darin offenbarten Weiterentwicklungen nicht anzumelden
Och bittebitte vielleicht erst richtig lesen und dann (ab-)urteilen?

Ich sach' doch gerade, in diesem Fall (Powerpointvorträge) bleibt nur noch der Offenbarungsgehalt der DE-Voranmeldung für die PCT-Anmeldung übrig.

Jetzt fragt sich nur noch, die DE überhaupt noch weiterverfolgen, oder gleich allen Aufwand nur noch in die PCT-Anmeldung stecken?

Danke und Grüße,
Kurt
 
S

sichfragender

Guest
@Kurt

Ich verstehe die Frage nicht so ganz - ob ich jetzt gleich NUR noch die PCT verfolge hängt doch u.a. davon ab, in welchen Ländern ich wann welchen Schutz haben will.

Natürlich kann ich die DE fallen lassen, wenn es egal ist, wann ich ein Patent in DE bekomme. Wenn ich allerding in DE möglichst schnell ein Patent haben will, dann ist es wohl ratsam die DE weiterzuverfolgen.
 
S

sichfragender

Guest
@Kurt

Noch eine Frage - wieso stellt die PCT-Anmeldung so einen Aufwand dar? Nachdem ja wohl die Weiterentwicklungen veröffentlicht wurden, gibt es überhaupt keinen Grund die Anmeldung umzuarbeiten.
 
U

Unterstützer

Guest
Kurt schrieb:
Unterstützer schrieb:
Angenommen Du hast Recht mit der Powerpointveröffentlichung.
Dann brauchst Du die darin offenbarten Weiterentwicklungen nicht anzumelden
Och bittebitte vielleicht erst richtig lesen und dann (ab-)urteilen?

Ich sach' doch gerade, in diesem Fall (Powerpointvorträge) bleibt nur noch der Offenbarungsgehalt der DE-Voranmeldung für die PCT-Anmeldung übrig.
EBEN!
(Auch diese Bemerkung zeigt, dass grundlegende Verständnisschwierigkeiten bestehen.)
 

Kurt

*** KT-HERO ***
sichfragender schrieb:
Wenn ich allerding in DE möglichst schnell ein Patent haben will, dann ist es wohl ratsam die DE weiterzuverfolgen.
Derzeit sind keine Gründe ersichtlich, warum das Patent möglichst schnell in DE benötigt werden sollte. Ab der Veröffentlichung hätte ich ja ohnehin provisorischen Schutz. Na gut, wenn ich die DE erstmal wieder untergehen lasse, dann strenggenommen nicht. Auf jeden Fall sind aber fürs erste keine ernst zu nehmenden Wettbewerber absehbar.
sichfragender schrieb:
wieso stellt die PCT-Anmeldung so einen Aufwand dar? Nachdem ja wohl die Weiterentwicklungen veröffentlicht wurden, gibt es überhaupt keinen Grund die Anmeldung umzuarbeiten.
Nein, natürlich stellt bei unveränderter Übernahme der DE- Anmeldungsunterlagen für die PCT-Anmeldung diese (zunächst) keinen hohen Aufwand mehr dar.

Der einzige für mich ersichtliche Grund, die PCT-Anmeldung vor der Einreichung umzuarbeiten, läge darin, zur Formulierung der Patentansprüche der PCT-Anmeldung gleich den im Rahmen des DE-Prüfungsverfahrens ermittelten Stand der Technik zu berücksichtigen.

Richtig gedacht?

Grüße Kurt
 
R

Robby

Guest
Also: Da ist etwas in der DE-Anmeldung, das erfinderisch gegenüber dem bekannt gewordenen Stand der Technik sein könnte.

Fazit: Falls der Anmelder ein solches Patent möchte (international), PCT-Anmeldung mit Prio einreichen.

Die weitere Frage, ob ich diese PCT-Anmeldung aufbohre, richtet sich danach, ob eine neue Erfindung, die noch nicht veröffentlicht wurde, da ist und die sich mit dem erfinderischen der DE-Anmeldung zu einem einheittlichen Anspruch vermengen lässt. Dieser Sonderfall wird nicht vorliegen, vermute ich, daher mein Rat:

Enge PCT-Anmeldung (auf die übrig gebliebene DE-Erfindung), um nicht eine "a posteriori"-Einheitlichkeitseinwendung beim EPA einzufangen (die machen das sehr gerne) und endlos Geld zahlen zu müssen.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Robby rettet wieder den Thread!
Robby schrieb:
Enge PCT-Anmeldung (auf die übrig gebliebene DE-Erfindung), um nicht eine "a posteriori"-Einheitlichkeitseinwendung beim EPA einzufangen (die machen das sehr gerne) und endlos Geld zahlen zu müssen.
Danke für den wie gewohnt sachlichen knappen Beitrag genau auf den Punkt.

Deine Mandanten sind zu beglückwünschen,
Grüße Kurt.
 
P

PA Pier

Guest
Kurt schrieb:
Robby rettet wieder den Thread!
Danke für den wie gewohnt sachlichen knappen Beitrag genau auf den Punkt.
Deine Mandanten sind zu beglückwünschen,
Grüße Kurt.
Recht hat er; aber was ist das Urteil eines Dilettanten wert?
 

Kurt

*** KT-HERO ***
@PaPier-Tiger:
Dank gebührt Ihnen dafür, dass Sie rechtzeitig das Image des Berufsstands wiederhergestellt haben.

Meiner Einer wollte zuletzt nur ausgedrückt haben, dass ich mal so werden will wie Robby wenn ich mal groß bin.

Übrigens sollten Sie bei nächster Gelegenheit Ihre dilettan*ische Homepage mit der SEHR charakteristischen Buchstabenkombination in der URL überprüfen. *bg* Die läuft hier nämlich weder im Firefox noch im Internet Explorer.

roflmao.gif


Danke für die lebhafte Diskussion,
Grüße Kurt.
 
C

Christiane

Guest
Kurt schrieb:
Übrigens sollten Sie bei nächster Gelegenheit Ihre dilettan*ische Homepage mit der SEHR charakteristischen Buchstabenkombination in der URL überprüfen. *bg* Die läuft hier nämlich weder im Firefox noch im Internet Explorer.
Wie lautet denn die Buchstabenkombination?
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Christiane schrieb:
Wie lautet denn die Buchstabenkombination?
Das kann ich hier leider nicht preisgeben, sonst kommt der Redakteur und und löscht uns noch den ganzen Thread!
pb_smiley_wink.gif


Aber ich denke vielleicht mal drüber nach, der Kammer einen kleinen Wink über den für den Ruf des Berufsstands abträglichen Umgangston einschlägiger Pappenheimer zukommen zu lassen...

Grüße Kurt.
 
F

Fragezeichen

Guest
@Kurt

Mich würde mal interessieren, wie Du von einem, der hier doch wahrscheinlich unter einem Pseudonym geschrieben hat, die URL seiner Homepage herausbekommen hast.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Ich freue mich auch, dass Sie auch heute früh wieder bei uns sind.
Gast schrieb:
und überhaupt, was sollen diese kindischen Smileys?
Die sollten eigentlich verdeutlichen, dass die laufende Sendung leider nicht geeignet ist für unausgeschlafene Stiesel unter 16...

Frohes Fest wünscht
Kurt.
 
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