Kann die Haltung einiger Diskussionsteilnehmer à la @Oh und @Ahnungslosigkeit - anstelle inhaltlich etwas zur Diskussion beizutragen, oder wahlweise doch lieber seine eigene Zeit nicht zu verschwenden - nicht so recht verstehen.
Nun, möglicherweise ist der Hintergrund einfach der, dass diese Kollegen die Frage selber nicht beantworten konnten...
Vorliegend ist es wohl so, dass weltweit lediglich noch Spanien (!) obligatorisch eine Übersetzung des Prioritätsdokuments verlangen könnte (falls vorliegend dort nationalisiert werden sollte). Beim EPA und in der schönen Schweiz wäre das dort ebenfalls noch bestehende Übersetzungserfordernis hier sowieso egal, da ja bereits eine deutsche Erstanmeldung vorliegt.
Insofern fehlt mir wirklich das Verständnis für die zuletzt aufgelaufenen Pöbeleien, die ja nun wirklich nichts zur Sache beitragen.
Ich versuche, nochmals zusammenzufassen:
Angesichts des unerfreulichen Prüfungsbescheids auf die deutsche Erstanmeldung sowie angesichts der zwischenzeitlich gemachten technischen Fortschritte des Mandanten erscheint es denkbar wenn nicht sinnvoll, eine neue PCT-Anmeldung einzureichen, die sowohl die Offenbarung der deutschen Erstanmeldung als auch die zwischenzeitlichen Fortschritte enthält.
Diese PCT-Anmeldung muss neu gegenüber der deutschen Erstanmeldung sowie neu und erfinderisch gegenüber dem Stand der Technik, insbesondere einschließlich etwaiger Veröffentlichungen des Mandanten im Prioritätsjahr sein.
Um notfalls eine Rückfallmöglichkeit auf den Anspruchssatz und Anmeldetag der deutschen Erstanmeldung zu haben, sollte in der PCT-Anmeldung zudem die Priorität der deutschen Erstanmeldung beansprucht werden.
Entgegenstehende Argumente oder alternative Vorgehensweisen werden natürlich immer noch gerne genommen
Danke,
Kurt