PCT-Anmeldung statt Bescheidserwiderung?

S

sichfragender

Guest
@Gast

Danke für die Ausführungen - ich hatte mich unklar ausgedrückt -und ja - stellen Sie sich vor - ich kenne die Entscheidungen!

Das nicht Entgegenhalten der eigenen Anmeldung hatte ich auf den Fall bezogen, dass man in der PCT-Anmeldung wohl erstmal mit dem "alten" Anspruch starten würde...
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Prost! Mahlzeit! schrieb:
An deiner eigenen Antwort müsstest Du sehen, dass die Prio Dir nichts bringt!
Das sagte ich doch schon. Die Prio-Beanspruchung bildet für die PCT-Anmeldung nur eine letzte Rückfallmöglichkeit auf den ursprünglichen Anspruchssatz sowie dessen Anmeldetag. Mehr nicht.

MfG Kurt.
 
D

Dr. No

Guest
Wenn die Prio unwirksam ist bzw. wird(!), z.B. durch Aufnahme zusätzlicher Merkmale, die in der Erstanmeldung nicht offenbart waren, kann Ihnen auch Ihre eigene Anmeldung entgegengehalten werden.
@Kurt: Hör auf diese Worte!

Lass das mit der Prio sein...
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Dr. No schrieb:
Wenn die Prio unwirksam ist bzw. wird, z.B. durch Aufnahme zusätzlicher Merkmale, die in der Erstanmeldung nicht offenbart waren, kann Ihnen auch Ihre eigene Anmeldung entgegengehalten werden.
Jaja.

Aber nur bezüglich Neuheit. Und die lässt sich umschiffen.

MfG Kurt.
 
L

Lichtblicker

Guest
sichfragender schrieb:
Um es plastischer zu machen:
DE Anmeldung offenbart A+B

Neue PCT- A+B+C

Die Prio bekommen Sie nur für A+B, aber nicht für A+B+C.
Na also. Es geht doch!
Nur: A+B war angeblich gerade nicht patentfähig. D.h. für den patentfähigen Teil keine Prio!
Wichtig ist halt, dass es - grob gesagt - keine Teilprioritäten und keine Schirmtheorie gibt. Das ist ganz einfach.
 
S

sichfragender

Guest
@Kurt

Wieso nur bzgl. Neuheit?
Jetzt wird es langsam abstrus.

Ich habe irgendwie das GEfühl, dass Sie gerade Prio und "kastrierten Stand der Technik" durcheinanderwerfen. Kann das sein?

Oder bin ich heute soooo verwirrt - jaja- ich weiß - nur heute??
 
D

Dr. No

Guest
Na also. Es geht doch!
Nur: A+B war angeblich gerade nicht patentfähig. D.h. für den patentfähigen Teil keine Prio!
Genau darauf habe ich ja auch schon versucht hinzuweisen. Die Folge ist: Die Inanspruchnahme der Prio kann man sich sparen.
 
S

sichfragender

Guest
@Lichtblick

Danke für die Blumen - manchmal sind ein paar Buchstaben einfacher zu verstehen als ganze Sätze.

Eine Erkenntnis, die sich in der Mathematik und Physik schon vor Jahrzehnten durchgesetzt hat....
 
D

Dunkelblicker

Guest
Kurt schrieb:
Jaja.

Aber nur bezüglich Neuheit. Und die lässt sich umschiffen.

MfG Kurt.
Wenn die Anmeldung (oder deren Inhalt) veröffentlicht wurde, stimmt das nicht. Daher sollte man sich darauf nicht verlassen!
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Dunkelblicker schrieb:
Wenn die Anmeldung (oder deren Inhalt) veröffentlicht wurde, stimmt das nicht.
Die Prioanmeldung darf natürlich nicht vorveröffentlicht werden, das wäre ja ganz schön bescheuert. Ist aber auch eher unwahrscheinlich innerhalb des Prioritätsjahres...

Kritischer dürften aber wie gesagt in der Tat die eigenen Vorträge und Veröffentlichungen des Mandanten im Prioritätszeitraum werden.

MfG Kurt.
 
S

sichfragender

Guest
@Kurt

Jetzt mal ganz langsam - ich kenne den kritischen SdT nicht - deswegen ist es schwer eine vernünftige STrategie zu entwickeln.

Bisher habe ich verstanden:
a) DE - Anmeldung ist neuheutsschädlich getroffen.

b) Die Idee ist eine PCT-Anmeldung zu stricken, die inzwischen gemachte Weiterentwicklungen enthält.

Eine wirksame Inanspruchnahme der Priorität für b) ist nur dann möglich, wenn b) gerade NICHT die Weiterentwicklung enthält.
Was ich nicht weiß ist, ob man b) mit der Weiterentwicklung anmelden kann und dann später (als Notmaßnahme, wenn sich die Weiterentwicklung als SdT herausstellt), die PCT-Anmeldung wieder auf a) zurückstutzt, um die Prio wirksam beanspruchen zu können!?

Allerdings halte ich das Ganze für merkwürdig und geldverschwendend.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Kurt schrieb:
Die Prioanmeldung darf natürlich nicht vorveröffentlicht werden, das wäre ja ganz schön bescheuert. Ist aber auch eher unwahrscheinlich innerhalb des Prioritätsjahres...
Beim Gebrauchsmuster das das eher wahrscheinlich...
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Gast schrieb:
Beim Gebrauchsmuster das das eher wahrscheinlich...
Wer spricht denn von einem Gebrauchsmuster?
sichfragender schrieb:
Was ich nicht weiß ist, ob man b) mit der Weiterentwicklung anmelden kann und dann später (als Notmaßnahme, wenn sich die Weiterentwicklung als SdT herausstellt), die PCT-Anmeldung wieder auf a) zurückstutzt, um die Prio wirksam beanspruchen zu können!?
Genau so wäre das gedacht. Und soo schrecklich teuer ist eine Prioritätsbeanspruchung nun auch nicht.

MfG Kurt.
 
R

Robby

Guest
Die Reihenfolge ist:

A) Prüfung, ob an dem in der DE-Anmeldung offenbarten irgendetwas erfinderisches dran sein könnte.

B) Wenn ja, Prio in Anspruch nehmen.
Wenn nein, Prio nicht in Anspruch nehmen. Der Vorteil: Man kann später die neue Anmeldung als Prioritätsbegründend verwenden.

Ob die Nachanmeldung eine PCT- EP- oder TZ-Anmeldung ist, spielt bei der Überlegung keine Rolle.
 
S

sichfragender

Guest
@Kurt

Die Priobeanspruchung ist sicherlich nicht so teuer - aber die PCT-Anmeldung, vor allem, wenn sie "den Bach runtergeht"!
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Großa Meistah "Oh", bitte erhelle mich.
PCT Regel 51bis e) Das von dem Bestimmungsamt anzuwendende nationale Recht kann gemäß Artikel 27 vom Anmelder verlangen, daß eine Übersetzung des Prioritätsbelegs eingereicht wird; eine solche Übersetzung darf jedoch nur verlangt werden, wenn die Gültigkeit des Prioritätsanspruchs für die Feststellung der Patentfähigkeit der Erfindung erheblich ist.
MfG Kurt.
 
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