pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
ich habe den Fall, dass die Markenstelle anhand des eingereichten W-/DL-Verzeichnisses nicht nur 3 (in der Anmeldegebühr enthaltene) sondern 4 Klassen ausgemacht haben will und zur Zahlung einer zusätzlichen Klassengebühr aufgefordert hat.
Wenn ich nun die zusätzliche Klassengebühr zahle und sich später im Verfahren ergibt, dass die W/DL lediglich in 3 (nicht in 4) Klassen aufzuteilen sind, bekommen wir dann die zusätzliche Klassengebühr wieder zurückerstattet ? Ich werde hier aus dem PatKostG (§10) nicht ganz schlau.
Hat jemand eine Idee für die weitere Vorgehensweise?
pak
ich habe den Fall, dass die Markenstelle anhand des eingereichten W-/DL-Verzeichnisses nicht nur 3 (in der Anmeldegebühr enthaltene) sondern 4 Klassen ausgemacht haben will und zur Zahlung einer zusätzlichen Klassengebühr aufgefordert hat.
Wenn ich nun die zusätzliche Klassengebühr zahle und sich später im Verfahren ergibt, dass die W/DL lediglich in 3 (nicht in 4) Klassen aufzuteilen sind, bekommen wir dann die zusätzliche Klassengebühr wieder zurückerstattet ? Ich werde hier aus dem PatKostG (§10) nicht ganz schlau.
Hat jemand eine Idee für die weitere Vorgehensweise?
pak