PatKostG: Rückzahlung zusätzlicher Klassengebühr

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

ich habe den Fall, dass die Markenstelle anhand des eingereichten W-/DL-Verzeichnisses nicht nur 3 (in der Anmeldegebühr enthaltene) sondern 4 Klassen ausgemacht haben will und zur Zahlung einer zusätzlichen Klassengebühr aufgefordert hat.

Wenn ich nun die zusätzliche Klassengebühr zahle und sich später im Verfahren ergibt, dass die W/DL lediglich in 3 (nicht in 4) Klassen aufzuteilen sind, bekommen wir dann die zusätzliche Klassengebühr wieder zurückerstattet ? Ich werde hier aus dem PatKostG (§10) nicht ganz schlau.

Hat jemand eine Idee für die weitere Vorgehensweise?

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
pak schrieb:
Wenn ich nun die zusätzliche Klassengebühr zahle und sich später im Verfahren ergibt, dass die W/DL lediglich in 3 (nicht in 4) Klassen aufzuteilen sind, bekommen wir dann die zusätzliche Klassengebühr wieder zurückerstattet ? Ich werde hier aus dem PatKostG (§10) nicht ganz schlau.
Müsste sich ja ersatzweise spätestens aus §§812ff. BGB ergeben, oder?
 

arcd007

*** KT-HERO ***
...hilfsweise würde ich auch über §812 BGB gehen, ansonsten ist die Gebühr ja ohne Rechtsgrund bezahlt, wenn die 4. Klasse nie notwendig war...
 

pak

*** KT-HERO ***
arcd007 schrieb:
...hilfsweise würde ich auch über §812 BGB gehen, ansonsten ist die Gebühr ja ohne Rechtsgrund bezahlt, wenn die 4. Klasse nie notwendig war...
Scheint mir auch der einzige Weg. Ich werde die Zahlung erst einmal vornehmen, zumal in jedem Fall noch ein Bescheid ergehen wird, in dem auf die neue Klasseneinteilung hingewiesen wird, mit der der Anmelder sein Einverständnis erklären muss. Dann kann man ja immer noch eine Diskussion mit der Markenstelle führen und ggf. einen beschwerde- bzw. erinnerungsfähigen Beschluss erwirken, oder?
 
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