Sorry vorab, die Frage ist nicht unbedingt angemessen für die kt-Gemeinde. Ich versuchs aber dennoch mal ..ist fiktiv
Nehmen wir mal an, Erfinder E patentiert einen Mechanismus mit einem Körper, der zwei Schlitze, Löcher bzw. Ausnehmungen aufweist, die ausgebildet sind zur Aufnahme eines freien Gegenstücks, das eine Gabelung mit zwei Armen aufweist, die in die Ausnehmungen eingesetzt werden. An dem Mechanimus ist noch eine Vorrichtung X (fester Teil des Gegenstücks und zugleich eigentlicher Teil der Erfindung).
Der F kopiert kurzerhand die Erfindung des E - allerdings mit einer Gebelung mit drei Armen und entsprechend drei Löchern bzw. Aufnehmungen. Der eigentliche Teil der Erfindung ist identisch, nämlich das Bauteil, in dem die Löcher eingefasst sind und das Gegenstück mit der Gabelung. Ich verstehe es so: Kopie umfasst Gabelung mit 2 (+X) Armen und der Köper 2 (+X) Löcher - also Patentverletzung, da keine erfinderische Tätigkeit - kein Zusatznutzen.
Analogie als abstraktes Beispiel: PKW-Achse mit einer Aufhängung, die je Achse ausbebildet ist zur Aufnahme eines Rades. In der Erfindung weist der Achskörper drei Gewindelöcher auf, das Rad ebenfalls drei Löcher zur Befestigung mittels Schraube... sehr abstraktes Beispiel
F kopiert die Achse in identischer Bauform, allerdings mit "vier" Gewindelöchern.
Würde in diesem fiktiven Fall eine Patentverletzung vorliegen?
Nehmen wir mal an, Erfinder E patentiert einen Mechanismus mit einem Körper, der zwei Schlitze, Löcher bzw. Ausnehmungen aufweist, die ausgebildet sind zur Aufnahme eines freien Gegenstücks, das eine Gabelung mit zwei Armen aufweist, die in die Ausnehmungen eingesetzt werden. An dem Mechanimus ist noch eine Vorrichtung X (fester Teil des Gegenstücks und zugleich eigentlicher Teil der Erfindung).
Der F kopiert kurzerhand die Erfindung des E - allerdings mit einer Gebelung mit drei Armen und entsprechend drei Löchern bzw. Aufnehmungen. Der eigentliche Teil der Erfindung ist identisch, nämlich das Bauteil, in dem die Löcher eingefasst sind und das Gegenstück mit der Gabelung. Ich verstehe es so: Kopie umfasst Gabelung mit 2 (+X) Armen und der Köper 2 (+X) Löcher - also Patentverletzung, da keine erfinderische Tätigkeit - kein Zusatznutzen.
Analogie als abstraktes Beispiel: PKW-Achse mit einer Aufhängung, die je Achse ausbebildet ist zur Aufnahme eines Rades. In der Erfindung weist der Achskörper drei Gewindelöcher auf, das Rad ebenfalls drei Löcher zur Befestigung mittels Schraube... sehr abstraktes Beispiel
F kopiert die Achse in identischer Bauform, allerdings mit "vier" Gewindelöchern.
Würde in diesem fiktiven Fall eine Patentverletzung vorliegen?
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