Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
den DPMA-Richtlinien für die Umschreibung
www.dpma.de/docs/service/formulare/allgemein/a9139.pdf
...meine ich zu entnehmen, dass die Vorlage beispielsweise eines von beiden Seiten unterzeichneten "Patent-Kaufvertrags" bereits ausreicht, um Patente/Patentanmeldungen beim Amt umschreiben lassen zu können.
Trifft das aus eurer Sicht ebenfalls zu, das heißt zur Umschreibung sind ansonsten keine Vollmachten, insbesondere auch nicht eine des Erwerbers erforderlich?
Dank vorab
Grüße Kurt
den DPMA-Richtlinien für die Umschreibung
www.dpma.de/docs/service/formulare/allgemein/a9139.pdf
...meine ich zu entnehmen, dass die Vorlage beispielsweise eines von beiden Seiten unterzeichneten "Patent-Kaufvertrags" bereits ausreicht, um Patente/Patentanmeldungen beim Amt umschreiben lassen zu können.
Trifft das aus eurer Sicht ebenfalls zu, das heißt zur Umschreibung sind ansonsten keine Vollmachten, insbesondere auch nicht eine des Erwerbers erforderlich?
Dank vorab
Grüße Kurt