Patentierungsausschluss 'Wiedergabe von Informationen'

ander

*** KT-HERO ***
ich meinte das so:

wenn man die eT mit der Automatisierung begründen will, nur weil für die Automatisierung ein general purpose computer verwendet wird, dann ist das nicht ausreichend für die eT.

bsp:
du schreibst 100 mit dem Bleistift auf dem Zettel "ich muss viele Entscheidungen lesen"
nur schreibst du das ganze 100 mal in Word mit einem Makro --> Automatisierung unter Zuhilfenahme technischer Mittel, nämlich einen computer
--> aber: für eT nicht ausreichend. genau hier kommt das ganze mit dem weiteren technischen effekt ins spiel (und genau hier muss man als Bescheidserwiderer viel phantasie beweisen).

habe noch eine weiter entscheidung bzgl. Informationsdarstellung parat:
T 0858/02 -Structured voicemail messages / LUCENT
- "Presentation of information - no"

gruß
ander
 

ander

*** KT-HERO ***
und noch eine

T 0113/02 -
Frankierwert / FRAMA
- Patentfähige Erfindungen - kein Computerprogramm als solches, keine Wiedergabe von Informationen als solche
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hoppla, vielen Dank noch für die zusätzlichen Quellenangaben.

Sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe - irgendwie hat mich das Forum nicht über die Antworten benachrichtigt.

Grüße Marc.
 
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