Statt "Finanzamt" sollte es wohl Sozialkassen o.ä. heissen. Dem FA ist Scheinselbständigkeit herzlich egal, so lange die Steuern gezahlt werden.
Was die Kammer damit zu tun haben soll, ist mir ebenso unklar. Die Kammer ist nicht die Stelle, die über Einhaltung der Regelungen des SGB wacht (m.E. wacht die Kammer ohnehin über viel zu viele Dinge....).
Und: Ich sehe, ehrlich gesagt, kaum Vorteile für die Kanzlei und kaum Nachteile für den Kandidaten in dem Modell "selbständiger Kandidat". Kündigungsschutz greift meist sowieso nicht und wenn doch, dann über eine Feststellungsklage auf Angestelltenverhältnis auch beim selbständigen Kandidaten. Die Abgaben sind für die Kanzlei natürlich geringer - mit dem Risiko der Nachforderung plus zumindest eines Teils des Arbeitnehmeranteils.
Fazit: Ich verstehe die PAs nicht, die ihre Kandidaten nicht anstellen, sehe aber darin weder ein Problem des FA, der Kammer noch der Kandidaten selber. Das ist hauptsächlich ein Problem für die PAs und die Sozialkassen.