Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
ein erteilter Anspruchssatz laute wie folgt:
1. Baukastensystem mit einem Modul A, welches mit einem Modul B verbindbar ist.
...
7. Verwendung eines Moduls B zur Aufnahme eines Moduls A
Modul A unterliegt mit diesem Anspruchssatz keinem Patentschutz, richtig?
Würde Anspruch 1 jedoch folgendermaßen lauten:
1. Modul A für ein Baukastensystem, wobei Modul A mit einem Modul B verbindbar ist.
...dann wäre Modul A auch eigenständig geschützt?
Danke für Meinungen!
ein erteilter Anspruchssatz laute wie folgt:
1. Baukastensystem mit einem Modul A, welches mit einem Modul B verbindbar ist.
...
7. Verwendung eines Moduls B zur Aufnahme eines Moduls A
Modul A unterliegt mit diesem Anspruchssatz keinem Patentschutz, richtig?
Würde Anspruch 1 jedoch folgendermaßen lauten:
1. Modul A für ein Baukastensystem, wobei Modul A mit einem Modul B verbindbar ist.
...dann wäre Modul A auch eigenständig geschützt?
Danke für Meinungen!