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*** KT-HERO ***
Beim EPA gilt hinsichtlich des PACE-Programms: Eine Anmeldung wird aus dem PACE-Programm entfernt, wenn der Anmelder eine Fristverlängerung beantragt hat.
Bedeutet dies für den Fall, dass ich in der Vergangenheit bereits eine Fristverlängerung beantragt hatte, allerdings vor Stellen des PACE-Antrags, die Anmeldung automatisch aus dem PACE-Programm entfernt wird bzw. gar nicht erst in das Programm aufgenommen werden kann? Mit anderen Worten: Ist die Möglichkeit, für eine Anmeldung PACE zu beantragen, dadurch, dass zu einem früheren Zeitpunkt eine Fristverlängerung beantragt wurde, für die Zukunft de facto verwirkt?
Bedeutet dies für den Fall, dass ich in der Vergangenheit bereits eine Fristverlängerung beantragt hatte, allerdings vor Stellen des PACE-Antrags, die Anmeldung automatisch aus dem PACE-Programm entfernt wird bzw. gar nicht erst in das Programm aufgenommen werden kann? Mit anderen Worten: Ist die Möglichkeit, für eine Anmeldung PACE zu beantragen, dadurch, dass zu einem früheren Zeitpunkt eine Fristverlängerung beantragt wurde, für die Zukunft de facto verwirkt?