PA mittels Dipl.-Ing (FH)

K

Klaus

Guest
Hallo, hätte da mal eine grundlegende Frage,
kann ich mit dem Abschluss eines Fachhochschul Studiums Patentanwalt werden?
Habe bei google und ähnlichen Suchmaschinen bereits gesucht und immer wieder Widersprüche entdeckt.
Die einen sagen man benötigt ein Hochschulstudium ( was meiner Meinung nach ein Uni-Studium ist ). Andere behaupten FH reicht, es gibt auch Patentanwälte die sich mit der Bezeichnung Dipl.-Ing.(FH) ausweisen......
Da ich im August mein Diplom an der FH abschießen werde, stellt die Weiterbildung zum Patentanwalt eine Intressante Tätigkeit dar.

Bin um jede Antwort dankbar.

MfG
Klaus
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ja, klar kannst Du PA werden, wenn Dein Studium als technisch vom DPMA anerkannt wird. Dann mußt Du nur noch jemand finden, bei dem Du 10 Jahre auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes arbeiten kannst. Nach 5 Jahren darfst Du dann das Fernstudium in Hagen absolvieren, es sei denn, Du hast schon die EQE bestanden. Dann darfst Du auch schon nach 8 Jahren die Prüfung zum PA nach §172 PatAnwO absolvieren.

Bei der EQE ist das so eine Sache. Es kann sein, dass Du auf Liste B kommst, und die dann auch erst nach 6 Jahren machen darfst.

Also insgesamt nur etwas für absolute Überzeugungstäter.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Bei der EQE ist das so eine Sache. Es kann sein, dass Du auf Liste B kommst, und die dann auch erst nach 6 Jahren machen darfst.

Ich dachte immer, wenn man einen FH-Abschluß hat, dann kann man die EQE erst nach 6 Jahren machen? Was ist die Liste B und kann man mit einem FH-Abschluß die EQE auch früher machen?
 
G

gast_oo7

Guest
Bisher war es meines Wissens nach so, dass ein deutscher FH-Abschluss immer als Qualifikation der Liste B gewertet wurde. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dies zukünftig nicht immer lückenlos haltbar ist und im Einzelfall ein naturwissenschaftlicher FH-Abschluss auch als Qualifikation der Liste A gewertet werden muss. Damit sich aber jeder selbst ein Bild machen kann:

http://eqe.european-patent-office.org/site/pdf/12_sup4.pdf (S. 18)

und

http://legal.european-patent-office.org/dg3/pdf/d040017eu1.pdf
 
V

verwirrter PA

Guest
@ gast_007

was um Himmels willen ist denn ein "naturwissenschaftlicher FH Abschluß"

(NB ich will jetzt keine Diskussion pro und contra FH/Uni/Harvard etc lostreten, sondern aus reiner Neugier mein angegrautes Wissen FH = angewandte Ingenieursstudiengänge, Uni /TH = Ingenieur und Naturwissenschaft (also Chemie, Biologie und Physik, Biochemie) auffrischen. Außerdem erhalten wir auch schon Bewerbungsschreiben mit solchen Aussagen und können uns dazu gar keinen Reim machen) Also bitte, bitte KEINE heißen sinnlosen Diskussionen, da gab es hier schon genug threads.
 
V

Verwunderter

Guest
??

Ist Technik nicht per se naturwissenschaftlich, war da nicht was von dem Einsatz beherrschbarer Naturkräfte? ;)
 
G

GAST_DELETE

Guest
verwirrter PA schrieb:
@ gast_007

was um Himmels willen ist denn ein "naturwissenschaftlicher FH Abschluß"

(NB ich will jetzt keine Diskussion pro und contra FH/Uni/Harvard etc lostreten, sondern aus reiner Neugier mein angegrautes Wissen FH = angewandte Ingenieursstudiengänge, Uni /TH = Ingenieur und Naturwissenschaft (also Chemie, Biologie und Physik, Biochemie) auffrischen. Außerdem erhalten wir auch schon Bewerbungsschreiben mit solchen Aussagen und können uns dazu gar keinen Reim machen) Also bitte, bitte KEINE heißen sinnlosen Diskussionen, da gab es hier schon genug threads.
Damit sollte der Bezug zu Artikel 2 des Beschlusses der Prüfungskommission vom 19. Mai 1994 über den Erlaß von Anweisungen betreffend die für die Zulassung zur europäischen Eignungsprüung erforderlichen Qualifikationen (Link oben)hergestellt werden.

Korrekterweise hätte ich natürlich "natur- oder
ingenieurwissenschaftlich" schreiben müssen. Gemeint ist jedenfalls ein Abschluss in einem der Fächer Biologie, Biochemie,
Chemie, Elektronik, Ingenieurwissenschaften, Pharmakologie oder
Physik, wobei ich allerdings nicht weiss, ob man alle diese Fächer überhaupt an eine FH studieren kann...
 
V

verwirrter PA

Guest
@gast

genau das ist das Problem: kann man denn an einer FH überhaupt Naturwissenschaften im strengen Sinn studieren ???? Meines Wissens nach doch nicht. Die wollen ja (siehe heutige SZ) neuerdings jetzt auch Hochschulen für Angewandten Schnickschnack heißen, dh. für mich , für dem realem Leben näherstehende Aktionen wie Sie eben Ingenieure treiben (Chemie scheint ein Sonderfall zu sein). (NB das soll KEINE Wertung sein, sondern einfach nur uns alten Herren (und Damen)helfen, "moderne" Bewerbungsschreiben mit uns unbekannten Titeln (Bätschelor usw) und Studienrichtungen richtig einzuordnen)
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
@ verwirrter PA

Nun, man kann. Ich selbst habe an einer FH (ordentlich) Physik studiert. Insbesondere möchte ich das ordentlich beurteilen. Dies liegt unter anderem daran, dass ich den Unterschied zwischen FH und Universität beurteilen kann, da ich an einer Universität im Fachbereich Physik promoviert habe (zzgl. habe ich einige Fächer nachstudiert u. a. Kleinigkeiten wie die gesamte Theoretische Physik eines Diplomstudentens).
Zudem finde ich, ist ein FH-Studium wesentlich besser geeignet den technischen Anforderungen eines PAs gerecht zu werden als ein Universitätsstudium.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
@ verwirrter PA

Nun, man kann. Ich selbst habe an einer FH (ordentlich) Physik studiert. Insbesondere möchte ich das ordentlich beurteilen. Dies liegt unter anderem daran, dass ich den Unterschied zwischen FH und Universität beurteilen kann, da ich an einer Universität im Fachbereich Physik promoviert habe (zzgl. habe ich einige Fächer nachstudiert u. a. Kleinigkeiten wie die gesamte Theoretische Physik eines Diplomstudentens).
Zudem finde ich, ist ein FH-Studium wesentlich besser geeignet den technischen Anforderungen eines PAs gerecht zu werden als ein Universitätsstudium.
 
D

Dr. No

Guest
Zudem finde ich, ist ein FH-Studium wesentlich besser geeignet den technischen Anforderungen eines PAs gerecht zu werden als ein Universitätsstudium.
Nein! Aufhören! Bitte!

Ich sehe den Thread schon ausarten...
 
D

Dr. No

Guest
Zudem finde ich, ist ein FH-Studium wesentlich besser geeignet den technischen Anforderungen eines PAs gerecht zu werden als ein Universitätsstudium.
Nein! Aufhören! Bitte!

Ich sehe den Thread schon ausarten...
 
A

Auf Streit Wartender

Guest
Zudem finde ich, ist ein FH-Studium wesentlich besser geeignet den technischen Anforderungen eines PAs gerecht zu werden als ein Universitätsstudium.
Waaas?! So ein schmarrn (nichts gegen die bayrische Süßspeise!)!
Ich finde Uni viel besser...
 
V

verwirrter PA

Guest
@ alex:jura

ähm,
a) erstmal vielen Dank, trägt immerhin zur Entscheidungshilfe bei uns bei (wie verrate ich natürlich nicht).

b) Ihre Wertung war mit Verlaub überflüssig (siehe schon die -absehbaren- Reaktionen). das sind alles Stil- und Philosophiefragen, die jede Kanzlei anders beantworten muß.
 
G

gast_oo7

Guest
verwirrter PA schrieb:
genau das ist das Problem: kann man denn an einer FH überhaupt Naturwissenschaften im strengen Sinn studieren ???? Meines Wissens nach doch nicht. Die wollen ja (siehe heutige SZ) neuerdings jetzt auch Hochschulen für Angewandten Schnickschnack heißen, dh. für mich , für dem realem Leben näherstehende Aktionen wie Sie eben Ingenieure treiben (Chemie scheint ein Sonderfall zu sein). (NB das soll KEINE Wertung sein, sondern einfach nur uns alten Herren (und Damen)helfen, "moderne" Bewerbungsschreiben mit uns unbekannten Titeln (Bätschelor usw) und Studienrichtungen richtig einzuordnen)
Erforderlich ist ein natur- oder ingenieurwissenschaftliche Abschluss. Insofern ist doch unerheblich, ob man an einer FH Naturwissenschaften "im engeren Sinn", was auch immer das heisst, studieren kann. Jedenfalls kann man Studiengänge absolvieren, die mit dem Grad Dipl-Ing. (FH) abschließen. Ob das ein ingenieurwissenschaftliches Studium ist, lasse ich mal dahingestellt, da ja eine Fachhochschule eben keine wissenschaftliche Hochschule ist. Potential! ;)

Was mich aber mal interessieren würde: Für die Zulassung zur deutschen Kandidatenausbildung ist nach § 6 PatAnwO das Ablegen einer staatlichen oder akademischen Prüfung an einer wissenschftlichen Hochschule erforderlich. Darunter kann doch auch ein Bachlor-Abschluss z.B. einer technischen Universität subsumiert werden. Mit welcher Begründung (außer der, dass der Abschluss nicht von einer wissenschaftlichen Hochschule, sondern von einer Fachhochschule kommt; mir ist klar, dass das ein Unterschied ist) möchte man dann Absolventen eines Bachlor-, Master- oder Diplomstudienganges einer Fachhochschule den Zugang zur Kandidatenausbildung verwehren?

Ich meine, dass die Qualität des Abschlusses und nicht die Herkunft die größere Rolle spielt.

Im Übrigen: Zu den neueren Abschlüssen (Bachlor, Master) sollte es neben der Urkunde und dem Zeugnis auch ein Diploma Supplement (http://europa.eu.int/comm/education/policies/rec_qual/recognition/diploma_de.html) geben, das den jeweiligen Studiengang in seiner individuellen Ausprägung genauer beschreibt und eine Einordnung in die Struktur der Abschlüsse (alt und neu) ermöglicht.
 
V

verwirrter PA

Guest
@gast_007

wie wollen Sie denn die Qualität beurteilen? Das ist doch die zentrale Frage.

Neben dem DPMA gibts auch noch die Ausbilder, die so Titel bzw. Ausbildungen akzeptieren müssen. Ich kann nur für uns sprechen, ein Bätschelor ist ein Vordiplom, da muß man nicht groß gedöns drum machen und jemanden mit Vordiplom (egal jetzt ob FH/TH/UNI) würden wir nie als Kandidaten nehmen.

Die Diskussion FH/UNI ist für uns eher akademischer Natur um Vorurteile auszuleben. Nachdem das generelle Niveau der deutschen Unis unserer Ansicht nach sowieso verloren hat und diese auch zum Ausbildungsbetrieb mutiert sind (ohne das jetzt als negativ bewerten zu wollen, der Zeitgeist geht halt dorthin), ist der Unterschied - evtl. mit Ausnahme Chemie, Biologie, Pharmazie - doch völlig bedeutungslos, so dass auch das DPMA eigentlich das Wort "wissenschaftlich" als Adjektiv zu Hochschulabschluss streichen sollte. Es mag vielen als Ketzerei erscheinen, aber warum nicht FH Ingenieure zur Kandidatenausbildung zulassen, es gibt keinen vernünftigen Grund dagegen.
 
D

Dipl. Ing. (sonstwas)

Guest
Es mag vielen als Ketzerei erscheinen, aber warum nicht FH Ingenieure zur Kandidatenausbildung zulassen, es gibt keinen vernünftigen Grund dagegen.
Fachlich sehe ich auch keinen Grund, welcher dagegen sprechen würde.

Jedoch finde ich es gut gewisse Zugangsvoraussetzungen zu schaffen, um eine mögliche Flut an Bewerbern einzugrenzen. Es steht jedem FHler frei, falls er sich für eine PA-Ausbildung interessiert, den langen Weg zu beschreiten oder ein paar Semester an der Uni nachzuholen. Das ist nur fair, schließlich ist ein FH-Studium auch etwas kürzer.

Wieso gibt es eigentlich hier immer diese Diskussion und in anderen Bereichen nicht? Es wird allgemein anerkannt, dass man mit einem FOS-Abschluss an keiner Uni studieren kann, sondern lediglich an einer FH. Darüber gibt es keine Diskussion und kein Gezeter. Es ist schlichtweg eine anerkannte Zugangsvoraussetzung.

Wieso muss hier immer wieder aufs Neue über die Zugangsvoraussetzung diskutiert werden?
 
G

gast_oo7

Guest
verwirrter PA schrieb:
wie wollen Sie denn die Qualität beurteilen? Das ist doch die zentrale Frage.
...und genau dafür gibt es das ECTS (http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/ects/index_en.html)

verwirrter PA schrieb:
aber warum nicht FH Ingenieure zur Kandidatenausbildung zulassen, es gibt keinen vernünftigen Grund dagegen.
Meine ich auch. Patentanwalt werden können sie ja sowieso (§172 PatAnwO), der Hagen-Kurs ist auch obligatorisch. Also besteht der einzige Unterschied darin, dass ihnen der Zugang zum Amtsjahr verwehrt ist mit der Folge, dass ihnen wesentliche Ausbildunginhalte vorenthalten werden. Als Effekt ergibt sich dann neben einem gewissen Ausbildungsdefizit eine Erschwernis in der Prüfungsvorbereitung, die entweder kompensiert werden muss oder zu entsprechend schlechteren Resultaten führt.

Ich fände es jedenfalls gut, wenn den sog. Patentsachbearbeitern zumindest die Möglichkeit eingeräumt würde (z.B. nach bestandenem Hagen-Kurs), am Amtsjahr teilzunehmen.
 
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