PatFragen
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
ich habe noch einige Probleme Mandanten hinsichtlich der Opt-in/Opt-out Möglichkeiten zu beraten und würde mich interessieren wie hier die einzelnen Ansichten sind.
Ein Punkt, bei der Frage, ob man bei einem erteilten EP-Patent die Opt-out Möglichkeit wahrnimmt oder nicht, ist ja wohl die Höhe der Jahresgebühren. Die kann man in meinen Augen einfach vergleichen, da man ja weiß, wieviel man für die einzelnen Länder beim Bündelpatent bisher bezahlt und wieviel man bei nicht ziehen der Opt-out Möglichkeit zu zahlen hätte. Oder gibt es noch andere Zahlen zu berücksichtigen?
Die Auswirkungen der einheitlichen Gerichtsbarkeit sind nach meinem Verständnis jedoch sehr schwer einzuschätzen. Wie will man es gewichten, dass man das gesamte Patent in einer Nichtigkeitsklage (womöglich bei einer Lokalkammer, die ein Nichtigkeitsverfahren bisher noch gar nicht kannte, bzw. mit nationalen "älteren Rechten") vernichtet bekommt, gegenüber Möglichkeiten der Aufrechterhaltung in zumindest einigen Ländern? Oder auch die Kosten eines Verletzungsprozesses, wenn alle Länder gleichzeitig streitig sind, gegenüber der Möglichkeit nur in einem Land (z.B. Deutschland) zu klagen und sich beim Obsiegen dann gütlich zu einigen? Hat sich hier schon jemand überlegt, ob es da einfache Parameter gibt, die man dabei heranziehen kann (und wenn ja welche ) ?
ich habe noch einige Probleme Mandanten hinsichtlich der Opt-in/Opt-out Möglichkeiten zu beraten und würde mich interessieren wie hier die einzelnen Ansichten sind.
Ein Punkt, bei der Frage, ob man bei einem erteilten EP-Patent die Opt-out Möglichkeit wahrnimmt oder nicht, ist ja wohl die Höhe der Jahresgebühren. Die kann man in meinen Augen einfach vergleichen, da man ja weiß, wieviel man für die einzelnen Länder beim Bündelpatent bisher bezahlt und wieviel man bei nicht ziehen der Opt-out Möglichkeit zu zahlen hätte. Oder gibt es noch andere Zahlen zu berücksichtigen?
Die Auswirkungen der einheitlichen Gerichtsbarkeit sind nach meinem Verständnis jedoch sehr schwer einzuschätzen. Wie will man es gewichten, dass man das gesamte Patent in einer Nichtigkeitsklage (womöglich bei einer Lokalkammer, die ein Nichtigkeitsverfahren bisher noch gar nicht kannte, bzw. mit nationalen "älteren Rechten") vernichtet bekommt, gegenüber Möglichkeiten der Aufrechterhaltung in zumindest einigen Ländern? Oder auch die Kosten eines Verletzungsprozesses, wenn alle Länder gleichzeitig streitig sind, gegenüber der Möglichkeit nur in einem Land (z.B. Deutschland) zu klagen und sich beim Obsiegen dann gütlich zu einigen? Hat sich hier schon jemand überlegt, ob es da einfache Parameter gibt, die man dabei heranziehen kann (und wenn ja welche ) ?