V
Vollbefriediger
Guest
Weiß jemand, wie die offizielle Notenabstufung bei der Klausur mit der prozentualen Punktzahl korreliert ist?
Die offiziellen Notenstufen, welche man überall im Internet bezüglich juristischer Notengebung findet, sind folgende:
sehr gut*16 - 18 Punkte
gut*13 - 15
vollbefriedigend*10 - 12
befriedigend*7 - 9
ausreichend*4 - 6
mangelhaft*1 - 3
ungenügend*0
Die Punkte scheinen aber nicht direkt mit den daraus ableitbaren Prozentsätzen zu korrelieren, sonst müßte man ja bei mehr als 120 Punkten von erreichbaren 180 Punkten wenigstens "gut" sein. Habe aber trotz 75,x% der Punkte leider nur ein "vollbefriedigend".
Die offiziellen Notenstufen, welche man überall im Internet bezüglich juristischer Notengebung findet, sind folgende:
sehr gut*16 - 18 Punkte
gut*13 - 15
vollbefriedigend*10 - 12
befriedigend*7 - 9
ausreichend*4 - 6
mangelhaft*1 - 3
ungenügend*0
Die Punkte scheinen aber nicht direkt mit den daraus ableitbaren Prozentsätzen zu korrelieren, sonst müßte man ja bei mehr als 120 Punkten von erreichbaren 180 Punkten wenigstens "gut" sein. Habe aber trotz 75,x% der Punkte leider nur ein "vollbefriedigend".