Notenstufen

V

Vollbefriediger

Guest
Weiß jemand, wie die offizielle Notenabstufung bei der Klausur mit der prozentualen Punktzahl korreliert ist?

Die offiziellen Notenstufen, welche man überall im Internet bezüglich juristischer Notengebung findet, sind folgende:

sehr gut*16 - 18 Punkte
gut*13 - 15
vollbefriedigend*10 - 12
befriedigend*7 - 9
ausreichend*4 - 6
mangelhaft*1 - 3
ungenügend*0

Die Punkte scheinen aber nicht direkt mit den daraus ableitbaren Prozentsätzen zu korrelieren, sonst müßte man ja bei mehr als 120 Punkten von erreichbaren 180 Punkten wenigstens "gut" sein. Habe aber trotz 75,x% der Punkte leider nur ein "vollbefriedigend".
 
T

Theta

Guest
Da sollten doch die Angaben der Studien und Prüfungsordnung gelten:

§ 5 (5) Die einzelnen Prüfungsleistungen (Klausuren und mündliche Prüfung) - sowie das Gesamtergebnis - sind jeweils mit den folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten:
sehr gut (162-180 Punkte): eine besonders hervorragende Leistung
gut (144-161 Punkte): eine erhebliche über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
vollbefriedigend (126-143 Punkte): eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
befriedigend (108-125 Punkte): eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
ausreichend (90-107 Punkte): eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
mangelhaft (45-89 Punkte): eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
ungenügend (0-44 Punkte): eine völlig unbrauchbare Leistung

Ach ja, herzlichen Glückwunsch zu deiner über den durchschnittlichen Anforderungen liegenden Leistung :)

Damit sollten wir das hier allerdings beenden, weil falsches Forum (so richtig fachlich ist die Fragestellung nicht). (Anm. des Red.: Richtig, ich habe mir daher erlaubt, diesen Thread in die Rubrik "Alles Mögliche ..." zu verschieben.)
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Diese Aufteilung entspricht übrigens exakt der an Hochschulen gerne praktizierten Regel:

  • 50% ist die Untergrenze für das Bestehen (z.B. Note 4,0)
  • die oberen 50% werden gleichmäßig auf die zu vergebenden Notenstufen im Bestehensbereich verteilt -> hier 5 Notenstufen, macht 10%=18 Punkte pro Stufe. Die Verteilung im Bereich des Nichtbestehens erfolgt analog, hier also 45 Punkte pro Stufe in diesem Bereich.

 
M

Murks

Guest
Pat-Ente schrieb:
Diese Aufteilung entspricht übrigens exakt der an Hochschulen gerne praktizierten Regel:
Ich würde behaupten, dass das auch jede deutsche Schule so macht - ausgenommen vielleicht Waldorf-Schulen.
 
G

Gert

Guest
Wenn wir an der Uni 50% verlangt hätten, wären 80-90% der Studenten durchgefallen....
 
J

joseph

Guest
in der Schule war das noch moderater damals:

% Punkte
96 15
91 14 sehr gut
86 13

81 12
76 11 gut
71 10

66 9
61 8 befriedigend
56 7

51 6
46 5 ausreichend
41 4

36 3
31 2 mangelhaft
26 1
 
M

Murks

Guest
War das bei Euch tatsächlich so? Welches Bundesland war denn das?

Bei uns waren die 5 Punkte wirklich nur mit 50% zu haben. Bei der 8 erinnere ich mich noch an 66%. Dein Schema ist tatsächlich ein Stück milder. Ist ja gemein ;-(. Und dann werden alle in einen NC-Topf geworfen.
 
J

joseph

Guest
...war in Niedersachsen.

Vielleicht habe ich es auch falsch in Erinnerung, ist ja schon lange her...

Sicher bin ich mir aber, dass man z.B. in Mathematikklausuren erfreulicherweise bereits mit wenigstens 96% der erreichbaren Punkte seine 15 Punkte erzielen konnte. In einer Deutschklausur hätte man eine derartige Note vielleicht dann erzielt, wenn man zufällig die Meinung des Lehrers getroffen hat und auch sonst genügend in seinem Sinne "herumgelabert" hätte.

Mit den folgenden 5-Punkte-Abstufungen müßte sich die Verteilung also zwingend so ergeben.

Naja, aber das führt vom Thema ab...
 
§

§11 ADBC

Guest
Murks schrieb:
Bei uns waren die 5 Punkte wirklich nur mit 50% zu haben. Bei der 8 erinnere ich mich noch an 66%. Dein Schema ist tatsächlich ein Stück milder. Ist ja gemein ;-(. Und dann werden alle in einen NC-Topf geworfen.
Die Frage ist ja primär nicht, welche Note man mit 50% bekommt, sondern was die inhaltlichen Anforderungen für 50% sind. Und da hab ich doch bei Nicht-Einheitsabi-Gesamtschul-Gutmensch-Bundesländern so meine bedenken. Und ich weiss wovon ich rede ich komm aus einem solchen (war es damals), nämlich Hessen, schlimmer noch Nordhessen.

Aber das gilt eigentlich generell für Notengebung. Warum findet man so wenig Juristen mit 15 Punkten und mehr, aber soviele Naturwissenschaftler mit 1,5 und besser?
 
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