Fip
*** KT-HERO ***
Ich habe mal wieder ein eher ungewöhnliches Problem, zu dem ich keine (den Mandanten) wirklich zufriedenstellende Lösung finde. Dieser will zwar eine PCT Anmeldung, aber partout den Erfinder nicht genannt wissen. Beim EPA und beim DPMA ist es ja ohne weiteres möglich, einen Antrag auf Nichtnennung des Erfinders zu stellen.
Soweit ich bisher recherchiert habe, muss der Erfinder spätestens bei Einleitung der nationalen/regionalen Phase dem Bestimmungsamt bzw. ausgewählten Amt gegenüber (nach)benannt werden. Ob er dann in der jeweiligen nationalen/regionalen Veröffentlichung oder im Register genannt werden wird oder auch dort die Nichtnennung beantragt werden kann, hängt wohl vom nationalen Recht ab. Auch von nationalen Recht abhängig scheint zu sein, welche Konsequenz es hat, wenn der Erfinder noch nicht bei Anmeldung der PCT-Anmeldung genannt wurde. Im PCT Verfahren kann ich den Erfinder aber wohl recht lange nachbenennen (Regel 92 AusfO PCT).
Sehe ich das soweit richtig? Und kann man im PCT-Verfahren einen Antrag auf Nichtnennung stellen?
Und weiß jemand, ob und wenn ja welche gravierenden Nachteile es für welche Länder haben kann, wenn der Erfinder im internationalen Verfahren konsequent "verschwiegen" wird? Ich stoße zwar immer wieder auf Hinweise, dass das vom nationalen Recht bestimmt wird, ich habe aber bisher keinen Mitgliedsstaat ausfindig machen können, in dem es ernste Probleme zu machen scheint, wenn man den Erfinder erst bei Einleitung der nationalen Phase benennt.
Soweit ich bisher recherchiert habe, muss der Erfinder spätestens bei Einleitung der nationalen/regionalen Phase dem Bestimmungsamt bzw. ausgewählten Amt gegenüber (nach)benannt werden. Ob er dann in der jeweiligen nationalen/regionalen Veröffentlichung oder im Register genannt werden wird oder auch dort die Nichtnennung beantragt werden kann, hängt wohl vom nationalen Recht ab. Auch von nationalen Recht abhängig scheint zu sein, welche Konsequenz es hat, wenn der Erfinder noch nicht bei Anmeldung der PCT-Anmeldung genannt wurde. Im PCT Verfahren kann ich den Erfinder aber wohl recht lange nachbenennen (Regel 92 AusfO PCT).
Sehe ich das soweit richtig? Und kann man im PCT-Verfahren einen Antrag auf Nichtnennung stellen?
Und weiß jemand, ob und wenn ja welche gravierenden Nachteile es für welche Länder haben kann, wenn der Erfinder im internationalen Verfahren konsequent "verschwiegen" wird? Ich stoße zwar immer wieder auf Hinweise, dass das vom nationalen Recht bestimmt wird, ich habe aber bisher keinen Mitgliedsstaat ausfindig machen können, in dem es ernste Probleme zu machen scheint, wenn man den Erfinder erst bei Einleitung der nationalen Phase benennt.