Fip
*** KT-HERO ***
Bei der Kostenerstattungspflicht im Nichtigkeitsverfahren sind sich die Senate des BPatG ja dauerhaft uneinig. Nun hat der 4. Senat die Rechtsbeschwerde zugelassen (siehe Link).
http://www.bundespatentgericht.de/c...tigkeitssenat/2012/04035za11zu04082ni08EU.pdf
Mir stellt sich die Frage, was denn eigentlich passiert, wenn der Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter die Nichtigkeitsklage einlegt und der Patentanwalt mitwirkt. Ändert sich dann etwas? Würde es ggf. Sinn machen, so vorzugehen?
http://www.bundespatentgericht.de/c...tigkeitssenat/2012/04035za11zu04082ni08EU.pdf
Mir stellt sich die Frage, was denn eigentlich passiert, wenn der Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter die Nichtigkeitsklage einlegt und der Patentanwalt mitwirkt. Ändert sich dann etwas? Würde es ggf. Sinn machen, so vorzugehen?