Wenn in einem Nichtigkeitsverfahren ein abhängiger Anspruch als nichtig erklärt werden würde, würden dann auch die von diesem Anspruch abhängigen Ansprüche für nichtig zu erklären sein oder könnten sie auf den unabhängigen Anspruch zurückbezogen werden (insb. wenn dies bereits bei den angemeldeten Ansprüchen gemacht wurde, dies aber im Verfahren nur auf den nun nichtigen Anspruch kassiert wurde)?