Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
folgende Situation:
1. US-Prüfungsbescheid:
Einheitlichkeit der beiden Hauptansprüche wird vom Prüfer mittels election requirement bemängelt (Anmelder soll also gefälligst einen der beiden Hauptansprüche streichen).
Bescheidserwiderung:
Überarbeitete Ansprüche und eine Argumentation pro Einheitlichkeit werden eingereicht, der (vorgeschriebene) Hilfsantrag wird auf Widerruf des Verfahrensanspruchs gerichtet.
2. US-Prüfungsbescheid (nicht final):
Bemängelung der Einheitlichkeit sowie das election requirement wird vom Prüfer aufrechterhalten und für "final" erklärt, der Verfahrensanspruch fliegt also erst mal raus.
Was sind nun die Optionen, um den Verfahrensanspruch wieder rein zu bekommen? Genügt Umformulierung des Patentanspruchs und Beantragung eines request for continuation -- oder geht der RCE-Modus hier nicht, da er für einen finalen Prüfungsbescheid vorgesehen ist (der ja hier nicht vorliegt).
Vielen Dank für Meinungen bzw. Erfahrungswerte dazu, wie der Verfahrensanspruch weiterverfolgt werden kann,
Grüße
Kurt
folgende Situation:
1. US-Prüfungsbescheid:
Einheitlichkeit der beiden Hauptansprüche wird vom Prüfer mittels election requirement bemängelt (Anmelder soll also gefälligst einen der beiden Hauptansprüche streichen).
Bescheidserwiderung:
Überarbeitete Ansprüche und eine Argumentation pro Einheitlichkeit werden eingereicht, der (vorgeschriebene) Hilfsantrag wird auf Widerruf des Verfahrensanspruchs gerichtet.
2. US-Prüfungsbescheid (nicht final):
Bemängelung der Einheitlichkeit sowie das election requirement wird vom Prüfer aufrechterhalten und für "final" erklärt, der Verfahrensanspruch fliegt also erst mal raus.
Was sind nun die Optionen, um den Verfahrensanspruch wieder rein zu bekommen? Genügt Umformulierung des Patentanspruchs und Beantragung eines request for continuation -- oder geht der RCE-Modus hier nicht, da er für einen finalen Prüfungsbescheid vorgesehen ist (der ja hier nicht vorliegt).
Vielen Dank für Meinungen bzw. Erfahrungswerte dazu, wie der Verfahrensanspruch weiterverfolgt werden kann,
Grüße
Kurt