Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
mal eine kurze Frage zur "Nationalisierung" eines europäischen Patents.
Da es noch kein Gemeinschaftspatent gibt, zerfällt das europäische Patent ja immer noch in ein Bündel einzelner nationaler Rechte.
Ähm, wie läuft das dann nach der Erteilung des europäischen Patents nochmal gleich ab -- wird der Mandant jetzt gefragt, in welchen der benannten Staaten er tatsächlich Patentschutz erreichen will, und erst daraufhin werden die Übersetzungen angefertigt und an die nationalen Ämter geschickt?
Mit anderen Worten, spricht irgendwas dagegen, bei der Anmeldung die siebenfachen Benennungsgebühren zu bezahlen, wenn man noch nicht sicher ist, in welcher Handvoll Staaten man schlussendlich Patentschutz braucht?
Danke schonmal für Erfahrungswerte,
Grüße Marc.
mal eine kurze Frage zur "Nationalisierung" eines europäischen Patents.
Da es noch kein Gemeinschaftspatent gibt, zerfällt das europäische Patent ja immer noch in ein Bündel einzelner nationaler Rechte.
Ähm, wie läuft das dann nach der Erteilung des europäischen Patents nochmal gleich ab -- wird der Mandant jetzt gefragt, in welchen der benannten Staaten er tatsächlich Patentschutz erreichen will, und erst daraufhin werden die Übersetzungen angefertigt und an die nationalen Ämter geschickt?
Mit anderen Worten, spricht irgendwas dagegen, bei der Anmeldung die siebenfachen Benennungsgebühren zu bezahlen, wenn man noch nicht sicher ist, in welcher Handvoll Staaten man schlussendlich Patentschutz braucht?
Danke schonmal für Erfahrungswerte,
Grüße Marc.