Allg. Nachweis der technisch praktischen Tätigkeit

Hallo zusammen!

Leider bin ich mir durch die bisherigen Beiträge immernoch nicht darüber im Klaren, welche Informationen der Nachweis der technisch praktischen Tätigkeit enthalten soll. Welche Informationen muss ich bei einer 3-jährigen Doktorarbeit inhaltlich und bzgl. des Anstellungsverhältnisses angeben? Welche Informationen muss der Antrag sonst noch enthalten?

Ich wäre für jeden Hinweis sehr dankbar!
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo IP Interessent,

mein Ausbilder meinte damals, genau dies sei der erste Test für den werdenden Patentanwaltskandidaten: Man muss eine wahrheitsgemäße Darstellung eines Lebenssachverhaltes angeben, die vom Antragsteller (Patentanwaltskandidat) so aufgebaut ist, dass ein unbekanntes Organ eines fremdartigen Verwaltungsorganismus nach etwas unbestimmt formulierten Kriterien dem Antrag möglichst sofort stattgibt.

Mit anderen Worten: Genau das, was wir dann jahrelang den ganzen Tag als Patentanwaltskandidaten und Patentanwälte tun werden. Irgendwie hatte er da schon recht.

Also: Schreib rein, was für Dein Begehren sinnvoll sein könnte. Nur Du weißt, was Du gemacht hast oder machen wirst. Und nur Du kannst beurteilen, inwieweit das Deiner Behauptung, Du wärest technisch praktisch tätig, argumentativ sinnvolle Unterstützung gibt. Da können wir Dir schlecht Vorschläge unterbreiten.

Natürlich wäre es unterstützend, wenn Du 6 Monate Gewinde gedreht oder Reagenzgläser geschwenkt hättest. Wenn Du das aber nicht hast, kannst Du es nicht schreiben.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 
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