Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
angenommen, in einer koreanischen Prioritätsanmeldung sind in den Patentansprüchen keine Bezugsziffern enthalten. Auch in der daraus hervorgegangenen PCT-Anmeldung, ebenso wie in der nachfolgenden EP-Regionalisierung enthalten die Patentansprüche keine Bezugsziffern.
Nun kommt es im europäischen Prüfungsverfahren zu Problemen bezüglich Verständlichkeit bzw. Klarheit der Patentansprüche.
Spricht nun IRGENDWAS dagegen, sämtliche relevanten Merkmale in den Patentansprüche mit Bezugsziffern zu versehen (selbstverständlich in Übereinstimmung mit den Patentfiguren und den dort seit der Prioritätsanmeldung vorhandenen Ziffern).
Denn durch die Aufnahme der Bezugsziffern in die Patentansprüche werden die Patentansprüche sehr viel klarer -- jedoch auch "konkreter".
Will sagen, die Patentansprüche ohne Bezugsziffern könnten eventuell viel breiter ausgelegt werden, als mit Bezugsziffern, weil die Bezugsziffern sich natürlich "nur" auf ein Ausführungsbeispiel beziehen, die Patentansprüche jedoch nicht.
Langer Rede kurzer Sinn, kann einem in der Anmeldungskette:
Prioanmeldung -> PCT-Anmeldung -> EP-Anmeldung
...IRGENDEIN Strick (unzulässige Erweiterung, Ungültigkeit der Priorität o.ä.) daraus gedreht werden, dass man (nur) die Bezugsziffern in die Patentansprüche aufgenommen hat?
Vielen Dank schonmal für alle Hinweise,
Grüße Kurt
angenommen, in einer koreanischen Prioritätsanmeldung sind in den Patentansprüchen keine Bezugsziffern enthalten. Auch in der daraus hervorgegangenen PCT-Anmeldung, ebenso wie in der nachfolgenden EP-Regionalisierung enthalten die Patentansprüche keine Bezugsziffern.
Nun kommt es im europäischen Prüfungsverfahren zu Problemen bezüglich Verständlichkeit bzw. Klarheit der Patentansprüche.
Spricht nun IRGENDWAS dagegen, sämtliche relevanten Merkmale in den Patentansprüche mit Bezugsziffern zu versehen (selbstverständlich in Übereinstimmung mit den Patentfiguren und den dort seit der Prioritätsanmeldung vorhandenen Ziffern).
Denn durch die Aufnahme der Bezugsziffern in die Patentansprüche werden die Patentansprüche sehr viel klarer -- jedoch auch "konkreter".
Will sagen, die Patentansprüche ohne Bezugsziffern könnten eventuell viel breiter ausgelegt werden, als mit Bezugsziffern, weil die Bezugsziffern sich natürlich "nur" auf ein Ausführungsbeispiel beziehen, die Patentansprüche jedoch nicht.
Langer Rede kurzer Sinn, kann einem in der Anmeldungskette:
Prioanmeldung -> PCT-Anmeldung -> EP-Anmeldung
...IRGENDEIN Strick (unzulässige Erweiterung, Ungültigkeit der Priorität o.ä.) daraus gedreht werden, dass man (nur) die Bezugsziffern in die Patentansprüche aufgenommen hat?
Vielen Dank schonmal für alle Hinweise,
Grüße Kurt