Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
angenommen drei Monate nach der Patentanmeldung A) soll noch eine weitere Ausführungsform aufgenommen werden, wozu wohl eine Nachanmeldung B) mit Inanspruchnahme der Priorität von Anmeldung A) das Mittel der Wahl ist.
Was passiert nun mit der bereits gezahlten Prüfungsgebühr für Anmeldung A), und wird die Nachanmeldung B) die Zeit bis zum Eingang eines Prüfungsergebnisses um die eingangs genannten drei Monate verlängern?
Danke vorab und Grüße
Kurt
angenommen drei Monate nach der Patentanmeldung A) soll noch eine weitere Ausführungsform aufgenommen werden, wozu wohl eine Nachanmeldung B) mit Inanspruchnahme der Priorität von Anmeldung A) das Mittel der Wahl ist.
Was passiert nun mit der bereits gezahlten Prüfungsgebühr für Anmeldung A), und wird die Nachanmeldung B) die Zeit bis zum Eingang eines Prüfungsergebnisses um die eingangs genannten drei Monate verlängern?
Danke vorab und Grüße
Kurt