Muss man mündliche Verhandlung im EPA-Beschwerdeverfahren extra beantragen?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

kurze Frage zum europäischen Einspruchsbeschwerdeverfahren: findet immer und automatisch eine mündliche Verhandlung statt (wohl nicht, wenn ich jetzt mal eben drüber nachdenke...), oder sollte man diese sicherheitshalber wie auch in anderen deutschen oder europäischen Verfahren üblich "hilfsweise" beantragen?

Danke schonmal für Tipps,

Grüße Marc.
 

grond

*** KT-HERO ***
Marc N. Zeichen schrieb:
kurze Frage zum europäischen Einspruchsbeschwerdeverfahren: findet immer und automatisch eine mündliche Verhandlung statt [...], oder sollte man diese sicherheitshalber wie auch in anderen deutschen oder europäischen Verfahren üblich "hilfsweise" beantragen?
Ich frage mich gerade, ob bei einem zweiseitigen Verfahren der Antrag "hilfsweise" überhaupt sinnvoll sein kann. Es kommt mir irgendwie komisch vor, zu sagen: "entscheidet für mich, und wenn Ihr das nicht könnt oder wollt, dann gebt mir bitte die Gelegenheit, in einer mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen". Diese Logik steckt ja bei dem entsprechenden Hilfsantrag im Erteilungsverfahren dahinter, aber bei einem zweiseitigen Verfahren? Und wird das EPA eine mündliche Verhandlung bei einer Einspruchsbeschwerde in der Praxis nicht immer für sachdienlich erachten?
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Naja, könnte das EPA nicht sagen, in deinem Vortrag steht überhaupt nichts neues, mündliche Verhandlung hast auch nicht beantragt, und außerdem hat sich die Patentinhaberin gestern noch eingeschränkt, so dass wir das Patent jetzt dementsprechend aufrechterhalten und fertig.
 

Groucho

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Ich frage mich gerade, ob bei einem zweiseitigen Verfahren der Antrag "hilfsweise" überhaupt sinnvoll sein kann.
Schon, möchte das EPA im Sinne einer Partei A entscheiden und hat die andere Partei B keinen Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt, wird die Entscheidung nach Lage der Akten ergehen.

Das ist meines Erachtens schon aus Kostengründen richtig. Die Partei B hat ja (vielleicht auch nur aus Kostengründen) zu erkennen gegeben, dass sie keinen Wert auf die mündliche Verhandlung legt, wird also wohl zu einer eventuellen Verhandlung nicht erscheinen. Wiese sollte das EPA dann für sich und für A Aufwand und Kosten für eine - aus Sicht der EPA inhaltlich überflüssige - mündliche Verhandlung erzeugen?
 
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