Stefan0xff
Vielschreiber
Hallo zusammen,
gemäß § 32 Absatz 5 PatAnwAPrV soll das Hagen-Studium vor Beginn des Amtsjahres abgeschlossen sein.
Dazu mal eine Frage: Ist es eurer Erfahrung nach dringend ratsam, das Hagen-Studium (insbesondere die mündliche Prüfung am Ende) vor dem Beginn des Amtsjahrs abgeschlossen zu haben oder kann man eurer Erfahrung nach die mündliche Prüfung auch "eher problemlos" während des Amtsjahres absolvieren?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
gemäß § 32 Absatz 5 PatAnwAPrV soll das Hagen-Studium vor Beginn des Amtsjahres abgeschlossen sein.
Dazu mal eine Frage: Ist es eurer Erfahrung nach dringend ratsam, das Hagen-Studium (insbesondere die mündliche Prüfung am Ende) vor dem Beginn des Amtsjahrs abgeschlossen zu haben oder kann man eurer Erfahrung nach die mündliche Prüfung auch "eher problemlos" während des Amtsjahres absolvieren?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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