Rex
*** KT-HERO ***
Folgendes Gedankenexperiment: Ein Gegenstand hat die Merkmale A, B + C und ist neu und erfinderisch. Der Patentinhaber kann aber aus technischen Gründen ausschließlich einen bekannten Gegenstand mit den Merkmalen A + B (Stand der Technik) herstellen und verkaufen. Das Merkmal C ist frei erhältlich und muss dann vom Endverbraucher zugefügt werden.
Wenn nun ein fremder Anbieter den Gegenstand mit den Merkmalen A + B an einen Verbraucher verkauft, der dann das Merkmal C zufügt, dann begeht ja nur der Verbraucher eine unmittelbare Benutzung des Patentes, die aber praktisch, wenn dies daheim im stillen Kämmerlein geschieht, nicht beweisbar ist.
Der fremde Anbieter begeht eine Patentverletzung allenfalls durch mittelbare Benutzung, was aber aufwändiger beweisbar ist, als bei unmittelbarer Benutzung. Hinzu kommt ja noch die unterschiedliche nationale Gesetzgebung für mittelbare Benutzung.
Ist unter solchen Umständen patentstrategisch eine Internationale Anmeldung sinnvoll, bei der ein Verletzungstatbestand praktisch immer nur durch mittelbare Benutzung erfüllt sein kann?
Wenn nun ein fremder Anbieter den Gegenstand mit den Merkmalen A + B an einen Verbraucher verkauft, der dann das Merkmal C zufügt, dann begeht ja nur der Verbraucher eine unmittelbare Benutzung des Patentes, die aber praktisch, wenn dies daheim im stillen Kämmerlein geschieht, nicht beweisbar ist.
Der fremde Anbieter begeht eine Patentverletzung allenfalls durch mittelbare Benutzung, was aber aufwändiger beweisbar ist, als bei unmittelbarer Benutzung. Hinzu kommt ja noch die unterschiedliche nationale Gesetzgebung für mittelbare Benutzung.
Ist unter solchen Umständen patentstrategisch eine Internationale Anmeldung sinnvoll, bei der ein Verletzungstatbestand praktisch immer nur durch mittelbare Benutzung erfüllt sein kann?