Gerd
*** KT-HERO ***
Hi,
was genau ist eigentlich damit gemeint:
"Jeder abhängige Anspruch, der auf mehr als einen anderen Anspruch verweist («mehrfach abhängiger Anspruch»), darf nur in Form einer Alternative auf andere Ansprüche verweisen."
Der erste Teil ist ja noch klar, aber was bedeutet das "nur in Form einer Alternative auf andere Ansprüche verweisen" genau?
Ich würde ja verstehen, wen es heißen würde, dass andere Ansprüche nur in Form EINER Alternative auf diesen verweisen dürfen (einfach abhängiger Anspruch verweist auf mehrfach abhängigen), oder " darf sich nur auf Andere Ansprüche mit jeweils nur einfachem Rückbezug beziehen", also dass die Ansprüche, auf die sich dieser mehrfach abhängige Anspruch eben selbst nicht mehrfach abhängig sind.
Aber die Originalformulierung aus der Ausführungsordnung passt irgendwie auf keine der Auslegungen.
Oder bedeutet "einer Alternative" dass ein mehrfach abhängiger Anspruch selbst nicht mehrere Alternativen beinhalten darf, a la "Legierung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, dass das Schwermetall ausgewählt ist aus der Gruppe Blei, Plutonium oder Wolfram"?
Gruß
Gerd
was genau ist eigentlich damit gemeint:
"Jeder abhängige Anspruch, der auf mehr als einen anderen Anspruch verweist («mehrfach abhängiger Anspruch»), darf nur in Form einer Alternative auf andere Ansprüche verweisen."
Der erste Teil ist ja noch klar, aber was bedeutet das "nur in Form einer Alternative auf andere Ansprüche verweisen" genau?
Ich würde ja verstehen, wen es heißen würde, dass andere Ansprüche nur in Form EINER Alternative auf diesen verweisen dürfen (einfach abhängiger Anspruch verweist auf mehrfach abhängigen), oder " darf sich nur auf Andere Ansprüche mit jeweils nur einfachem Rückbezug beziehen", also dass die Ansprüche, auf die sich dieser mehrfach abhängige Anspruch eben selbst nicht mehrfach abhängig sind.
Aber die Originalformulierung aus der Ausführungsordnung passt irgendwie auf keine der Auslegungen.
Oder bedeutet "einer Alternative" dass ein mehrfach abhängiger Anspruch selbst nicht mehrere Alternativen beinhalten darf, a la "Legierung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, dass das Schwermetall ausgewählt ist aus der Gruppe Blei, Plutonium oder Wolfram"?
Gruß
Gerd