ArbnErfG Masterarbeit im Unternehmen - Erfindung

Masterand92

Schreiber
Guten Tag,
ich bin kein Patentanwaltsbewerber hoffe aber dennoch hier auf jemanden zu stoßen, der mir bei meinem speziellen Problem Hilfestellung leisten kann. Ich habe eine Frage zu Erfindungen in Abschlussarbeiten, genauer gesagt handelt es sich um Software. Wenn die Frage also im falschen Forum gelandet ist, entschuldige ich mich und bitte mich in den passendsten Thread zu schieben.

Das Problem ist folgendes:
Ich schreibe meine Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen. Ich habe einen Arbeitsvertrag, in dem ich mich verpflichte, schutzfähige Ergebnisse unverzüglich der Patentabteilung zu melden. Im Gegenzug soll mir die Firma im Falle einer Verwendung dieser Schutzrechte eine gemäß dem Arbeitnehmererfindungsgesetz angemessene Vergütung zahlen. Weiterhin stehen laut Vertrag die entstandenen Ergebnisse sowie die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem Urheberrechtgesetz dem Unternehmen frei von Rechten und Ansprüchen Dritter zur beliebigen Benutzung und Verwertung zu. Das Unternehmen darf Erfindungen nach eigenem Ermessen zum Schutz anmelden.

Soweit so gut, die Software ist im Prinzip nicht sonderlich schwierig zu entwickeln, seitens der Technik oder des Verfahrens gibt es hier quasi keine Neuheit. Vielmehr besteht das Programm aus schon in anderen Programmen vorhandenen Komponenten, die Anwendung für den betreffenden Fall ist jedoch neu. Die Erfindung (wenn es denn eine ist) ist mit dem Thema meiner Abschlussarbeit verwandt, wird aber nicht zwingend als Zielvorgabe genannt oder verfolgt. Seitens des Unternehmens hab ich für meine Idee nichts erhalten, weder unternehmensinterne Daten, noch irgendwelche Geräte sind für die Erfindung von Nöten gewesen. Die Idee kam mir alleine, ohne dass hier Anregungen oder Vorgaben seitens des Unternehmens vorlagen. Ich habe das Programm auf meinem privaten Rechner geschrieben. Jedoch ermöglicht das Programm Probleme des Unternehmens zu lösen. Hier wurden seitens des Unternehmens Anwendungsfälle zur Verfügung gestellt, um einen Funktionsnachweis zu erhalten.

Es stellt sich mir die Frage, wer in diesem speziellen Fall die Rechte an dem Programm hat und welche Rechte dies überhaupt sind? Gilt in diesem Fall der Vertrag und hat somit das Unternehmen alle Rechte? Wenn ja, was ist wenn das Unternehmen von diesen Rechten nicht Gebrauch macht? Kann ich das Programm dann rein theoretisch in anderen Unternehmen nutzen oder anderen Unternehmen kommerziell anbieten? Wie lang hat das Unternehmen Zeit von den Rechten Gebrauch zu machen? Wie würde eine Patentanmeldung des Unternehmens ablaufen, wenn ich nach Vertragsende nicht übernommen werde bzw. welche Ansprüche haben ich in diesem Fall?
Oder kann ich womöglich alleine oder gar keiner ein Patent anmelden, da es sich um ein Computerprogramm handelt?

Ich hoffe ich spreche nicht zu sehr in Rätseln. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Vielen Dank im Voraus.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Lieber Masterand,
Du fragst hier de facto nach einer Rechtsberatung, die im Rahmen dieses Forums niemand leisten kann. Dazu müsstest Du Dich schon direkt an einen Patentanwalt oder entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Eine kostenlose Alternative ist die Erfinderberatung, die durch die Patentanwaltskammer in vielen größeren Städten angeboten wird, siehe https://www.patentanwalt.de/de/kammer/erfinderberatung.html
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
... Ich habe einen Arbeitsvertrag, in dem ich mich verpflichte, schutzfähige Ergebnisse unverzüglich der Patentabteilung zu melden. Im Gegenzug soll mir die Firma im Falle einer Verwendung dieser Schutzrechte eine gemäß dem Arbeitnehmererfindungsgesetz angemessene Vergütung zahlen. Weiterhin stehen laut Vertrag die entstandenen Ergebnisse sowie die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem Urheberrechtgesetz dem Unternehmen frei von Rechten und Ansprüchen Dritter zur beliebigen Benutzung und Verwertung zu. Das Unternehmen darf Erfindungen nach eigenem Ermessen zum Schutz anmelden. ...
Nun ja, den Wink mit dem Zaunpfahl darf man ja sicherlich geben. Man unterscheidet zwischen Diensterfindungen (die Erfindung hängt mit Deinem Arbeitsgebiet zusammen):
https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__5.html

und freien Erfindungen (die Erfindung hängt mit Deinem Arbeitsgebiet nicht zusammen):
https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__18.html

Das eigene Ermessen Deines Arbeitgebers bei der Anmeldung einer Diensterfindung hat Grenzen:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/__8.html

Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an. Entweder Du liest Dich im Internet in die Thematik ein oder Du lässt Dich irgendwo von jemanden beraten, der das auch machen darf.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ich würde dir auch empfehlen, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Abgesehen von der verbotenen Rechtsberatung im Forum ist das Problem Folgendes: Mit einer Software ist man ziemlich schnell aus dem Anwendungsbereich des Patentgesetzes heraus, will sagen: Software an sich ist nicht patentierbar. Es ginge dann nur um urheberrechtliche Ansprüche und was du davon deinem Arbeitgeber abgetreten hast. Dieses Rechtsgebiet liegt aber nicht mehr in der Kernkompetenz eines Patentanwalts.

Ohne Einzelheiten zu deinem Programm und deinem Arbeitsvertrag zu kennen, ist es unmöglich zu beurteilen, ob du überhaupt Ansprüche hast und nach welchen Gesetz (Arbeitnehmererfindergesetz, Urheberrechtsgesetz, etc.). Such dir am besten also eine Kanzlei mit Rechts- und Patentanwälten. Die werden dir kompetent helfen können.
 
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