DE Master-Grad???

Redakteur

Administrator
Teammitglied
Lieber 'Piephahn' & Co. ...

Liebe Vorredner,

bei aller Freude an einem verbalen Schlagabtausch möchte ich an dieser Stelle dringend an die "Net-ikette" erinnern. Ich glaube nicht, daß es notwendig ist, sich im Rahmen des Forums gegenseitig zu beleidigen. Dies wirft kein besonders gutes Licht auf die angehenden Patentanwälte.

In der Hoffnung, daß die Beleidigungen in dieser zuweilen sehr kurzweiligen Diskussionslinie nunmehr unterbleiben ...

Euer Dieter
 
D

Dipl.-Ing(FH)

Guest
Laut Auskunft der Kammer wird sich bezüglich des Master, der bei der FH abgeschlossen ist, absolut nichts ändern. Die FHler bleiben also die Deppen.

Zu einigen Vorrednern noch was. Die Regelstudiondauer FH von 6 + 2 Semestern mit der Durchschnittsstudiendauer Uni von 10 und mehr Semestern zu vergleichen halte ich für nicht ganz fair. Wenn ich auch noch daran denke, das man 5 Jahre rumdoktert um einen Dr. zu bekommen, den man eigentlich gar nicht braucht, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

Nix für ungut, ist nicht böse gemeint. Jeder hat schließlich seine eigene Einstellung zu dem Thema. -))))
 
R

richtigsteller

Guest
die übliche (von Ausnahmen abgesehene) Regelstudiendauer an Universitäten für naturwissenschaftiche und ingenieruwissenschaftliche Studiengänge beträgt 10 Semester. Die tatsächliche Durchschnittsstudiendauer ist höher, wurde hier aber auch nicht verglichen...
 
P

Piephahn

Guest
Re: Lieber 'Piephahn' & Co. ...

Hm. Die beiden letzten Beiträge verstehe ich nicht.

Erst noch eine kleine Korrektur: Die allermeisten Universitäten haben in Naturwissenschaften mittlerweile eine RSD von 9 Semestern, in Einzelfällen sogar 8, wie ich gehört habe. Meine Meinung dazu behalte ich lieber für mich...

So.

Jedenfalls ist für mich zunächst einmal der Uni-Stoff in der RSD nicht vernünftig (!) erlernbar, wenn nebenher noch Geld (erst recht Lebensunterhalt) besorgt werden muß und die Allgemeinbildung nicht völlig eingestellt werden soll (ernstgemeint!). Das sollte an sich für die FH genauso gelten. Wenn nicht, wundere ich mich bereits an dieser Stelle.

Nun dauern die Uni-Studien in den Naturwissenschaften regelmäßig länger als die RSD und somit auch wesentlich länger als an der FH. Nicht ohne Grund, also entweder wegen Geldverdienens oder wegen Stofffülle oder wegen beidem. Ich glaube auch kaum, daß die Uni-Leute mehr Party machen als die FHler.

Daraus schließe ich, daß das Uni-Studium wesentlich mehr Inhalt als das FH-Studium enthält.

Wo ist dabei das Problem?

Eben dieser Inhalt wird halt ganz einfach für einen PA gefordert. Das kann jeder nachschauen, bevor er anfängt zu studieren, und sich danach richten.

Ist natürlich für einen Spätberufenen Pech, aber was sollen da die armen Leute sagen, die "nur" eine Berufsausbildung haben? Sollen die dann die Revolution ausrufen?

Leute, ich versteh' Euch nicht.
 
M

marten

Guest
Re: Lieber 'Piephahn' & Co. ...

Jedem ist die Wahl der Hochschule freigestellt. Deswegen kann ich die Diskussion der FH'ler nicht verstehen. Die hätten früher halt auf die Uni gehen sollen. Wem das nicht paßt, der läßt es halt bleiben und wählt einen anderen Beruf.
 
U

unknown

Guest
Ich glaube doch eher, dass die bestehende Patentanwaltschaft Angst davor hat, mit Absolventen der FH auf dem Berufsmarkt konkurrieren zu müssen. Das senkt natürlich den eigenen Verdienst im Sinne von Angebot und Nachfrage. Unbestritten ist es dennoch, dass nur ein Uni-Abschluss derzeit berechtigt, die Ausbildung anzutreten und ich sehe keine Veranlassung, in den nächsten 10 Jahren (in 5 Jahren sollen erste Erkenntnisse aus Master- und Bachelorabschluss gezogen werden) als Uniabsolvent "Angst" haben zu müssen, dass sich der "elitäre" Kreis der PA Zug um Zug erweitert. Keiner sollte sich auf den Schlips getreten fühlen - ob nun FH-Absolvent oder Uni-Absolvent. Letztenendes kommt es eh nur auf die Ausbildung beim PA an. Also - Schluss mit der ewigen Diskussion.
 

Moe_S.

Schreiber
Ja, gibt es:
http://www.dpma.de/amt/ausbildung/patentanwaltsausbildung/ausbildungsweg/wissenschaftlichehochschule/index.html
Diplom- und Masterstudiengänge an Universitäten oder Technischen Hochschulen
Naturwissenschaftliche oder technische Diplom- oder Masterstudiengänge an einer inländischen Universität oder inländischen Technischen Hochschule erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 PAO. Sie eröffnen also den Weg zum Patentanwaltsberuf über die knapp dreijährige Patentanwaltsausbildung.

D.h. mit einem Uni-Master ist man auf der "sicheren" Seite. Das gilt sogar für die Kombi FH-Diplom + Uni-Master. Siehe hier:
http://www.dpma.de/amt/ausbildung/patentanwaltsausbildung/ausbildungsweg/studium/index.html
FH-Diplom plus Master
Dieser Abschnitt wird laufend aktualisiert.

Ist der FH-Diplomstudiengang besonders stark technisch oder naturwissenschaftlich ausgerichtet, so kann im Einzelfall auch ein nicht überwiegend technisch/naturwissenschaftlich ausgerichteter Masterstudiengang genügen, um zur Patentanwaltsausbildung zugelassen zu werden.
 

johnnyy

Gesperrt
Leider gibt es oftmals FH-Absolventen, die das nicht glauben wollen. Mir sind auch einige Beispiele bekannt, von denen jedoch zwei eines besseren belehrt wurden. Sie strebten nach dem FH-Abschluss noch einen Universitätsabschluss an und durften somit die Unterschiede in der Theorie leibhaftig erfahren.
 
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