Die Dienstbezüge der EU-Beamten bei der Europäischen Kommission setzen sich aus einem Grundgehalt, Familienzulagen (5% des Grundgehaltes für Verheiratete, Kinderzulage von ca. 215,- € pro Kind, Ausbildungszulage von bis zu ca. 195,- € je Kind) und einer Auslandszulage von 16 % des Grundgehaltes zusammen. Damit erhält ein Berufsanfänger (A 8) verheiratet, ohne Kinder ca. 4000,- € netto (nach Abzug von Gemeinschaftssteuer, Krisenabgabe und den Beiträgen für Altersversorgung, Kranken- und Unfallversicherung). Bei einem Beamten A6/4, ledig, 40 Jahre würde das auszuzahlende Nettogehalt bei ca. 5.500 € liegen, wäre er verheiratet mit 2 Kindern (davon ein Kind schulfplichtig) bei ca. 6.790 € . Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht gezahlt. Nach aktuell geltendem Statut erwirbt ein EU-Beamter nach 10 Jahren Dienst einen Versorgungsanspruch, die Höchststufe von 70 % wird nach 35 Dienstjahren erreicht.
Das für die Beschäftigungsbedingungen der EU-Beamten maßgebliche Statut wird zur Zeit reformiert. Dies wird voraussichtlich zu Veränderungen u.a. im Bereich der Versorgungsansprüche führen.
Bei den Koordinierten Organisationen (Beispiel OECD) beträgt das Grundgehalt der Eingangsstufe A2/A3 4.464,29 EUR, hinzu kommt, abhängig vom Familienstand, eine Verheiratetenzulage von bis zu 6 %, ein Kinderzuschlag von 260,47 EUR sowie weitere Zulagen wie Auslandszuschlag in Höhe von 18 %, Auslandskinderzuschlag etc. Das Grundgehalt eines A 4-Beamten ( entspricht in etwa A 15 im deutschen öffentlichen Dienst) bei der OECD beträgt 6.401,41 EUR. Für Krankenversicherung werden 2,4 % des Grundgehalts einbehalten, für Tod und Invalidität 0,55 %.
Die Auskünfte zur Höhe der Gehälter erfolgen ohne Gewähr.