Rex
*** KT-HERO ***
Folgender Fall:
A stellt eine Uhr her, prägt seine Marke xyz ein und verkauft die Uhr an den Händler B.
A stellt dann seine Herstellung ein und die Marke xyz erlischt durch Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr.
Danach lässt sich C die Marke xyz für Uhren eintragen.
Als C erfährt, dass B die von A gekaufte Uhr unter der Marke xyz anbietet, mahnt er ihn wegen Markenverletzung ab. B beruft sich auf Erschöpfung. Zu Recht?
A stellt eine Uhr her, prägt seine Marke xyz ein und verkauft die Uhr an den Händler B.
A stellt dann seine Herstellung ein und die Marke xyz erlischt durch Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr.
Danach lässt sich C die Marke xyz für Uhren eintragen.
Als C erfährt, dass B die von A gekaufte Uhr unter der Marke xyz anbietet, mahnt er ihn wegen Markenverletzung ab. B beruft sich auf Erschöpfung. Zu Recht?
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