Markenentscheidung: WM 2006 - Fußball WM 2006

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Gert

Guest
Jetzt hab ich noch ein wenig gestöbert: Die Marke 30510445 ist ein Knaller, die ausgefallene grafische Gestaltung wird sicher zum Schutz beitragen... Mir scheint, die bekommen kalte Füße und wollen jetzt über den Bild-Umweg weiterkommen.
 
G

grond

Guest
Kand. schrieb:
Der Unterschied zwischen einem Trikot und einem T-Shirt kann meiner Ansicht nach wirklich in der Startnummer gesehen werden,
Zwischen einem T-Shirt und einem Fußballtrikot eventuell (und auch da nur sehr beschränkt, da Fan-Trikots der Nationalmannschaften gewöhnlich ohne Nummernaufdruck verkauft werden). Trikots für Weltmeisterschaften an und für sich können auch sehr gut keine Nummer aufgedruckt haben, z.B. bei Trikots für Leichtathletikweltmeisterschaften, bei denen die Startnummer oft nachträglich aufgeklebt wird oder nur auf der Hose zu finden ist.

Die Unterscheidung Trikot/T-Shirt erscheint mir unsinnig.
 
R

Rudi

Guest
@Kand.

Deine Argumentation zur Bestimmung deckt sich nicht mit der
des BPatG.
So ist "Kinder" beispielsweise als Bestimmungsangabe für
Schokolade durchgegangen und nur in der Farbkombination
geschützt. Obwohl die Bestimmung von Schokolade ist, gegessen
zu werden.

Gruß,
rudi
 
K

Kand.

Guest
@ Rudi:

Ich sehe hier keine unterschiedliche Auffassung. Dein Beispiel ist nicht vergleichbar, denn auch nach meiner Rechtsauffassung wäre z.B. der Begriff "Kinder-T-Shirt" für die Ware T-Shirts nicht eintragungsfähig, da ein solches T-Shirt eben für Kinder bestimmt sein könnte, was klar beschreibend ist.

Eine ähnliche Argumentation läßt sich für den Begriff "WM 2006" nicht herleiten, da ein T-Shirt (Trikots mal außen vor gelassen) aus meiner Sicht nicht für eine "WM 2006" bestimmt sein kann.

Daß ich jedoch Zweifel habe, ob der Begriff "WM 2006" überhaupt als Herkunftunterscheidungsmittel dienen kann, habe ich bereits gesagt.
 
H

Harakiri

Guest
Es ist schön, dass ich anscheinend doch nicht ganz alleine mit meinem Bauchgefühl stehe. Erfreulich finde ich jedenfalls die Information, dass auch Ferrero Rechtsmittel eingelegt hat. Dann besteht ja noch Hoffnung, dass "der Dreck aus dem Register wegkommt".
 
R

Rudi

Guest
Meine Prognose: der BGH lässt die Marke für alle
wesentlichen W/DL durch; die politisieren doch wieder
am BGH :-(

Gruß,
R.
 
R

Rudi

Guest
Hi,

hab grad mit der Geschäftsstelle vom 32. telephoniert.
Die Begründung sei schon in der IT Stelle und würde
wohl Ende der Woche im Indernetz sein...

Gruß,
R.
 
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