@ Rudi:
Ich sehe hier keine unterschiedliche Auffassung. Dein Beispiel ist nicht vergleichbar, denn auch nach meiner Rechtsauffassung wäre z.B. der Begriff "Kinder-T-Shirt" für die Ware T-Shirts nicht eintragungsfähig, da ein solches T-Shirt eben für Kinder bestimmt sein könnte, was klar beschreibend ist.
Eine ähnliche Argumentation läßt sich für den Begriff "WM 2006" nicht herleiten, da ein T-Shirt (Trikots mal außen vor gelassen) aus meiner Sicht nicht für eine "WM 2006" bestimmt sein kann.
Daß ich jedoch Zweifel habe, ob der Begriff "WM 2006" überhaupt als Herkunftunterscheidungsmittel dienen kann, habe ich bereits gesagt.