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Rudi
Guest
Hallo Kollegen,
ich will mal wieder was zur Diskussion stellen.
Vor kurzem hat das BPatG folgenden Beschluß "abgelassen":
Pressemitteilung:
http://www.bpatg.de/bpatg/veroeffentlichungen/presse/Fifa_Verfahren.pdf
Tenor:
http://www.bpatg.de/bpatg/veroeffentlichungen/presse/32237_04_tenor.pdf
http://www.bpatg.de/bpatg/veroeffentlichungen/presse/32238_04_tenor.pdf
Im Kern geht es darum, daß die FIFA sich die Marken "WM 2006"
und "Fußball WM 2006" für quasi alle W/DL hat eintragen lassen.
Das BPatG hat die Marken für alles was in direktem Zusammenhang
mit dem Ausrichten einer Weltmeisterschaft steht, gelöscht.
Die üblichen Fanartikel (Schreibwaren, T-Shirts etc.) sind aber
im Warenverzeichnis nach wie vor enthalten.
Stellt die Angabe "WM 2006" denn keine Bestimmungsangabe dar,
die nach §8 II Nr. 2 freizuhalten ist ??
Was meint ihr??
Gruß,
Rudi.
ich will mal wieder was zur Diskussion stellen.
Vor kurzem hat das BPatG folgenden Beschluß "abgelassen":
Pressemitteilung:
http://www.bpatg.de/bpatg/veroeffentlichungen/presse/Fifa_Verfahren.pdf
Tenor:
http://www.bpatg.de/bpatg/veroeffentlichungen/presse/32237_04_tenor.pdf
http://www.bpatg.de/bpatg/veroeffentlichungen/presse/32238_04_tenor.pdf
Im Kern geht es darum, daß die FIFA sich die Marken "WM 2006"
und "Fußball WM 2006" für quasi alle W/DL hat eintragen lassen.
Das BPatG hat die Marken für alles was in direktem Zusammenhang
mit dem Ausrichten einer Weltmeisterschaft steht, gelöscht.
Die üblichen Fanartikel (Schreibwaren, T-Shirts etc.) sind aber
im Warenverzeichnis nach wie vor enthalten.
Stellt die Angabe "WM 2006" denn keine Bestimmungsangabe dar,
die nach §8 II Nr. 2 freizuhalten ist ??
Was meint ihr??
Gruß,
Rudi.