M
Maggolino
Guest
@Wurst: Rhein-Main ist richtig. Mein Name hat aber auch römische Wurzeln ;-)
Aus de Palz bin isch Gott saaaiii Daaank ned!
Aus de Palz bin isch Gott saaaiii Daaank ned!
Ich bin zwar juristischer Laie, aber Vertragsklauseln, die die "freie Berufsausübung" beeinträchtigen, sind auch meines Wissens nach nicht zulässig und damit wirkungslos.unknown schrieb:@paule: Schau mal in Deinen Ausbildungsvertrag, meist stehen da ein paar Klauseln, wonach man seinem Ausbilder für einen mitgenommenen Mandanten eine Ablöse zahlen muß.
Ich bin zwar juristischer Laie, aber Vettragsklauseln, die die "freie Berufsausübung" beeinträchtigen sind auch meines Wissens nach nicht zulässig und damit wirkungslos.unknown schrieb:@paule: Schau mal in Deinen Ausbildungsvertrag, meist stehen da ein paar Klauseln, wonach man seinem Ausbilder für einen mitgenommenen Mandanten eine Ablöse zahlen muß.
Ich bin zwar juristischer Laie, aber Vertragsklauseln, die die "freie Berufsausübung" beeinträchtigen, sind auch meines Wissens nach nicht zulässig und damit wirkungslos.unknown schrieb:@paule: Schau mal in Deinen Ausbildungsvertrag, meist stehen da ein paar Klauseln, wonach man seinem Ausbilder für einen mitgenommenen Mandanten eine Ablöse zahlen muß.
Sind sie nicht, wenn ein Ausgleich (in Kohle, Money, Scheinen, Zaster usw.) dafür vereinbart wird. Aber nur dann. Habe leider kein Aktenzeichen dazu parat, meine aber, das käme aus Erfurt.Tipolino schrieb:Ich bin zwar juristischer Laie, aber Vertragsklauseln, die die "freie Berufsausübung" beeinträchtigen, sind auch meines Wissens nach nicht zulässig und damit wirkungslos.
Ja in dieser Richtung habe ich auch schon was gehört. Der sog. Ausgleich muss aber angemessen sein, d.h. er darf nicht zu gering sein! Arbeitsrechtlich habe ich das schon mal prüfen lassen. Ein sog. Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag wäre sehr teuer geworden (z.B. volle Lohnfortzahlung - selbtverständlich bei Freistellung - während der Dauer des Wettbewerbsverbotes). Ich bin mir sicher, bei Selbständigen wird das nicht anders sein.Besserwisser schrieb:Sind sie nicht, wenn ein Ausgleich (in Kohle, Money, Scheinen, Zaster usw.) dafür vereinbart wird. Aber nur dann. Habe leider kein Aktenzeichen dazu parat, meine aber, das käme aus Erfurt.Tipolino schrieb:Ich bin zwar juristischer Laie, aber Vertragsklauseln, die die "freie Berufsausübung" beeinträchtigen, sind auch meines Wissens nach nicht zulässig und damit wirkungslos.
Dasselbe hat mir vor zwei Jahren ein ehrenamtlicher Richter des Bundesarbeitsgerichts gesagt.Tipolino schrieb:Ja in dieser Richtung habe ich auch schon was gehört. Der sog. Ausgleich muss aber angemessen sein, d.h. er darf nicht zu gering sein! Arbeitsrechtlich habe ich das schon mal prüfen lassen. Ein sog. Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag wäre sehr teuer geworden (z.B. volle Lohnfortzahlung - selbtverständlich bei Freistellung - während der Dauer des Wettbewerbsverbotes). Ich bin mir sicher, bei Selbständigen wird das nicht anders sein.