Mandatsaquise für Junganwälte

M

My first mandatory

Guest
Guten Morgen Forum,

"München, Oktober 2006, der junge Patentanwalt Dr. B. hat seine Prüfung mit einem vollbefriedigenden Ergebnis bestanden und ist dazu bereit, die Welt zu erobern.

Doch halt! Für seinen Plan braucht er zuerst gewisse finanzielle Mittel. Für andere Kanzleien zu arbeiten findet er doof! Also, denkt er sich, sollte er ein paar Mandante akquirieren und selbst Geld verdienen..."

So oder so ähnlich habe ich mir das eigentlich nach Abschluss meiner Ausbildung mal vorgestellt. Ich möchte gerne so bald als möglich nach meiner Ausbildung einen eigenen Mandantenstamm gewinnen, um mich selbständig machen zu können.
Nur - wie stelle ich das an? IHK, Vorträge halten, Firmen anschreiben?
Wann stelle ich das an? Bereits jetzt in der Ausbildung? Meiner Ausbildungskanzlei welche abfuchsen?

Welche Ideen habt ihr?
 
M

My first mandatory

Guest
Ich bitte, den falschen Threadtitel zu entschuldigen. Sollte "Mandantenakquise" heißen...
 
E

Elke

Guest
Die Frage hab ich mir auch gestellt. Meine Schlussfolgerung : ich habe noch zu wenig Erfahrung. Bist du sicher, dass du nicht nicht ein paar Jahre warten solltest, bevor du völlig selbständig deine Mandanten auf allen Gebieten der IP alleine beraten kannst ?
 
M

Mfm

Guest
@elke:

Ja! Nein! Ich mein: jein!

Du hast schon recht, aber es sichert Dir, auch wenn Du in eine bestehende Kanzlei einsteigen willst, eine bessere Position bei Verhandlungen, wenn Du eigene Mandate aufweisen kannst.

Also lass mich meine Frage im Sinne vieler hier verallgemeinern:
Wo und wie kommt man an Mandate unter besonderer Berücksichtigung des Spezialfalls, dass man sich weit weg von München und in einer mit PA-Kanzleien nicht sonderlich üppig ausgestatteten, florierenden High-Tech-Region Deutschlands niederlassen will?

Und was hindert Dich daran, die Infrastruktur Deiner Ausbildungskanzlei hierfür mitzunutzen (Dein Ausbilder hat ja auch was davon)?


Gruß, Mfm
 
P

paule

Guest
Also lass mich meine Frage im Sinne vieler hier verallgemeinern:
Wo und wie kommt man an Mandate unter besonderer Berücksichtigung des Spezialfalls, dass man sich weit weg von München und in einer mit PA-Kanzleien nicht sonderlich üppig ausgestatteten, florierenden High-Tech-Region Deutschlands niederlassen will?


Wo ist die Region? da will ich auch hin!!!

Und was hindert Dich daran, die Infrastruktur Deiner Ausbildungskanzlei hierfür mitzunutzen (Dein Ausbilder hat ja auch was davon)?

Was hat denn bitte dein Ausbilder davon? ist der etwa froh, dich los zu sein? Im Ernst: den ein oder anderen Mandanten, dessen Vertrauen Du in der Ausbildung gewinnen konntest mitzunehmen oder zumindest diskret auf die Existenz einer neuen Kanzlei hinzuweisen halte ich nicht für schändlich - Dein Ausbilder hat wahrscheinlich in der Kandidatenzeit nicht schlecht an dir als billige Arbeitskraft verdient, so dass das nur fair ist. Vielleicht hast Du ja sogar Mandanten für Deine Ausbildungskanzlei gewonnen?

Ansonsten ist deine Frage natürlich kaum zu beantworten. Wenn ich ein Geheimrezept zur Mandantenakquise hätte, würde ich die bestimmt nicht im Internet posten sondern mir lieber alleine eine goldene Nase verdienen. Ich glaube, dass man am Anfang um Kollegenarbeit nicht herum kommen wird und sich dann einfach langsam durch gute und sorgfältige Arbeit einen Namen machen muss. Ein steiniger Weg.... dafür hat man am Anfang viel Freizeit. Das ist doch auch schon mal was....
 
U

unknown

Guest
@paule: Schau mal in Deinen Ausbildungsvertrag, meist stehen da ein paar Klauseln, wonach man seinem Ausbilder für einen mitgenommenen Mandanten eine Ablöse zahlen muß.
 
M

Maggolino

Guest
Ich meine, gehört zu haben, solche Klauseln in Arbeits- respektive Ausbildungsverträgen seien sittenwidrig.
 
P

paule

Guest
jatzt mal langsam mit den jungen Pferden --

solche Wettbewerbsverbote gibt es in Sozietätsverträgen und sind dann nach meinem Wissen an bestimmte Jagdreviere gebunden. In meinem Ausbildungsvertrag steht so was nicht.

Gleich die ganze Mandantenkartei mitzunehmen und mit Werbung zuzumüllen ist sicher nicht oK, sich aber irgendwo niederzulassen und Mandanten, die einen aus der Ausbildungszeit kennen und schätzen gelernt haben im gewerblichen Rechtschutz zu beraten, kann aber keine Sünde sein.
 
M

Maggolino

Guest
@unknown: sollte CandyDAT Recht haben, so folgt dies meiner Auffassung nach uU aus § 5 BBiG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__5.html) (1. Vertragsstrafe und 2. Beschränkung in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit)

Ursprünglich hat mich aber ein Bekannter (PA seit 12 Jahren) darauf aufmerksam gemacht. Genauer begründet hat er es leider nicht, er sagte nur, es reiche meist aus, im Falle des Falles mit dem Gang vor Gericht zu drohen. Ich sehe ihn erst wieder im Oktober, vielleicht werde ich dann dazu berichten...

Gruß

Maggolino
 
M

MynonA

Guest
unknown schrieb:
interessant! Woher hast Du die Info?
Arbeitsrechtlich sind solche nachvertraglichen Wettbewerbsverbote, die über offenkundige Treuepflichten eines Arbeitnehmers hinausgehen, nur dann zulässig, wenn dessen Gehalt derart hoch war, daß ein etwaiges späteres Wettbewerbsverbot durch die früheren Zahlungen in angemessener Weise ausgeglichen worden wäre.

Was auf die meisten Kandidaten nicht zutreffen dürfte.

Gruß,

M.
 
I

Interessent

Guest
Es soll durchaus solche Klauseln geben, aber dann wie schon oben erwähnt eher in Sozietätsverträgen als in Ausbildungsverträgen. Hat jemand Erfahrung mit solchen Klauseln, d.h. inwieweit sind sie möglicherweise nichtig?
 
P

paule

Guest
vielleicht ist das gezielte Anschreiben von Mandanten der Ausbildungskanzlei "gezielte Werbung, insbesondere ein auf die Erteilung einzelner Aufträgegerichtetes unaufgefordertes direktes Herantreten an potentielle Auftraggeber" - und das ist nach §7 (2) d) der Berufsordnung der Patentanwälte verboten.
 
C

Candydat

Guest
@maggiolino et al.

oups, ich werde zitiert ;-)).
In der Tat plädiere ich (mangels besserer Alternative) leidenschaftlich für die Geltung des BBiG auf Praktikumzeit zur EP-Prüfung und die Kandidatentätigkeit, einzig, und das muß gesagt werden, bisher gab es noch kein Gericht, das diese Argumentationskette in einem Urteil abgelehnt, oder angenommen hat.

Eine Antwort auf die Frage bietet jedoch das Hagen Skript KE 4 Seite 59: 3. Die Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis im Sinne von §241(2) http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html Eine in der Patentanwaltsordnung aufgelistete Pflicht ist die Verschwiegenheitspflicht. Diese dürfte damit eine Hauptpflicht im arbeitsrechtlichen Schuldverhältnis darstellen, zumindest aber eine Nebenpflicht.

Wenn als weitere Pflicht aus der Gruppe der Unterlassungspflichten ein Wettbewerbsverbot arbeitsrechtlich vereinbart ist (was üblich ist), so findet es seine Konkretisierung im Rahmen der gegenseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit volle Leistung zu bringen), findet aber ebenso seine arbeitsvertraglichen Grenze in Tätigkeiten, welche außerhalb des Berufs getan werden und keine Einfluß auf diesen haben, da kannste machen was Du willst (auch selbst akquirierte Akten bearbeiten, so lange es die Arbeit nicht beeinträchtigt). Das verwischt natürlich beim Firmenwechsel.
Hier ist meiner Erinnerung nach die Hauptargumentationslinie der Gerichte, daß man, was man im Kopf hat mitnehmen und nutzen kann und was man an Material mitnimmt, wenn nicht mindestens gefährlich, meist sogar wettbewerbswidrig ist und dann Schadenseratzforderungen (s.o.) nach sich ziehen kann. Näheres zur Schadensersatzforderung an besagter Stelle im Skript.

Eine Ablöse für einen Mandanten zu zahlen? Höre ich das erste mal und sollte seine Grenzen im Kaugummiparagraphen des 1UWG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg/__1.html finden. Ich frage mich, wie Wettbewerb überhaupt möglich sein soll, wenn man sich den Zutritt zum Wettbewerb erst erkaufen muß? Solche Klauseln sagen ja nix anderes, als daß man erst zahlen muß, bevor man als gewerblicher oder freiberuflicher Konkurrent auftreten darf, oder daß wenn man im (aufgrund besserer Leistung und nicht aufgrund eines Tricks) Wettbewerb erfolgreich war, dafür zahlen müßte, eine für mich unverständliche und absurde Überlegung.

Außerdem sind Personen, die Mandanten auf fragwürdige Weise abluxen in der Szene schnell bekannt und führen dann ein ziemlich einsames Dasein.
 
M

Maggolino

Guest
Ich möchte doch darum bitten, richtig genannt zu werden, Herr CandioDATT ;-)

Fraglich könnte sein, ob eine solche Ablöse tatsächlich gegen die guten Sitten verstößt und warum.
Mal in einen Kommentar schauen...

OT: Ich möchte an dieser Stelle mal das Forum und (fast) all seine Teilnehmer loben: Was und auf welche Weise hier in jüngerer Vergangenheit diskutiert wird, dürfte für uns alle sehr nützlich sein und fördert zudem die Ausprägung einer problemlösenden Denkweise im juristischen Sinne. Weiter so!

Gruß an alle

Maggolino
 
C

Candydat

Guest
...qual e la differenza fra un "Maggolino" e un piccolo ragazzo nato im Maggio, o un maggiolino? L parola "Maggolino" non existe in italiano, vuol dire che e un errore che serve una correzione perche e meglio di essere un http://www.maggiolino.it/ di essere qual cosa che non existe, un "niente"

;-))
 
C

Candydat

Guest
also, gegen die guten Sitten verstößt, das, was gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, oder in Kurzform und weniger geschwollen akademisch: was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg auch keinem anderen zu!

der HM in diesem Thread zu folge scheint eine solche Klausel wenig akzeptabel und mir scheint sie außerdem logisch unsinnig, da sie Wettbewerb logisch unmöglich macht, aber vielleicht gibt's ja ein Gericht, das das anders sieht. Für exotische Entscheidungen soll übrigens das OLG Hamm (auch von einem deutschen Juraprof "deutsches Rechtsbeugezentrum (RBZ-Hamm)" genannt) erste Adresse sein.
 
M

Maggolino

Guest
@CandyDAT: (*Lateinzusammenkratz*), nein, ich bin kein Kind aus Maggio. In manchen Regionen Deutschlands (jenseits des Weißwurstäquators) werden manche Namen anders ausgesprochen als geschrieben (hoffentlich!), woraus sich in der Studienzeit schnell ein Spitzname entwickelt...

Zum Thema Wettbewerb: Die Gegenseite würde argumentieren, dass der Wettbewerb nicht unmöglich gemacht würde ("Du kannst den Mandanten ja haben, nur gib mir was dafür"), sondern dass sie sich lediglich die Aufwendungen des Mandatserwerbs zurückholen möchte und eine gewisse Absicherung für den Einnahmenverlust.

Maggolino
 
W

Wurst

Guest
Es handelt sich bei den oben erwähnten Dingen in der Regel nicht um eine "Ablösesumme", sondern um eine Vertragsstrafe bei Konaktaufnahme mit Mandanten o. ä.

@Maggo:

Kommst Du aus Rhein-Main oder der Pfalz und hast tatsächlich einen italienischen Vornamen?
 
Oben