Mandantenkontakt

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Patt-Ente

Guest
hallo alle zusammen,
ich bin jetzt fast ein Jahr bei meiner Kanzlei und hatte bisher noch nie direkten Mandantenkontakt, außer dass ich mal bei Telefonaten mithören darf. Allerdings darf ich nicht direkt mit dem Mandanten reden.

Wie ist das so bei Euch geregelt?

Ist das eher bedenklich oder ganz normal?

Irgendwann sollte man ja auch das lernen, oder?

Fast genauso verhält es sich mit Besuchen am Amt. In meinem Ausbildungsjahr war ich jetzt erst 2 mal mit, und da auch nur in Fällen, die ich direkt bearbeitet habe.

Danke für Eure Rückmeldungen sagt

Patt-Ente
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ich war schon relativ kurz nach Beginn der Ausbildung bei Mandantengesprächen dabei und durfte dort sogar das Wort ergreifen ;-).
Auch kann ich eigenständige Telefonate, z.B. für Rückfragen beim Erfinder, führen. Amtsbesuche sind leider weniger drin wg. Kanzleisitz zu weit weg von München (Telefonate mit dem Amt aber durchaus!), dafür war die Mitfahrt zu Gerichtsverhandlungen möglich.

Nach einer Einarbeitungszeit halbwegs eigenständig (wenn auch natürlich unter Aufsicht) zu arbeiten halte ich für ziemlich normal und auch der Vorbildung angemessen. Meiner Meinung nach gehört der Kontakt zu Mandanten und zu den Ämtern zu einer ordentlichen Ausbildung - das steht doch bestimmt auch in den Ausbildungsrichtlinien (habe ich gerade nicht zur Hand).

The real Pat-Ente - there can be only one!
 
P

PA

Guest
Einige Kollege haben auch oft Angst, dass sie ihre Mandanten später vom EX-Kandidaten weggeschnappt kriegen, insbesondere dann, wenn dieser die Mandanten gut betreut hat.
 
S

S'Gästle

Guest
Bei uns gibt es so etwas grundsätzlich nicht. (Ich könnte nun jammern und sagen, dass man zu einem in einem Kämmerchen hockenden weltfremden Befehlsempfänger erzogen wird - was letztendlich auch so ist. Bin kürzlich erst übel zusammengeschissen worden, weil ich auf Hinweis einer Sekretärin ("ob Sie da anrufen oder ich ist doch egal!") im Urlaub meines Chefs kurz bei einem Mandanten wegen einer (eher formellen) Rückfrage anrief. "Dazu sind sie nicht berechtigt!" - ich bin also noch weniger befugt als die Sekretärinnen und habe überhaupt nichts zu sagen. (AvD, so nennt man das glaube ich))

Wie ich dann, wenn ich schlagartig einmal PA bin, mit Mandaten umgehen soll, weiß der Himmel.

Die Argumente für eine solche "Kellerhaltung" von Kandidaten liegen wohl darin begründet, dass Mandaten häufiger solche Fragen stellen wie "Ja, soll ich das wirklich auch in Europa anmelden?" oder weitere Beratungsfragen. Zu Beratung sind wir Kandidaten nicht befugt, so dass die einzige Antwort hier normalerweise nur "Dazu darf ich ihnen nichts sagen" lauten kann - was Mandanten auch seltenst verstehen würden. Und bevor es eine Fehlberatung gibt, gibt es besser keine Kandidaten, von denen der Mandant weiß.

Ein weiteres Argument ist natürlich die Einstellung des Mandanten "Sie lassen MEINE HEILIGE AKTE von AZUBIS bearbeiten???" ...
 
C

corvinus

Guest
patt-entes und s'gästles Schilderungen kommen mir sehr vertraut vor. Das wird doch nicht etwa meine alte Ausbildungskanzlei in der Stadt in der der Stern glänzt gewesen sein....

Spaß beiseite, eigentlich sollte Mandantenkontakt unter Aufsicht nach ca. einem Jahr eine Selbstverständlichkeit sein.

Wenn man es nicht darf, nun, da kann ich Euch beruhigen, man lernt es sehr sehr schnell nach der Prüfung in dem man ins kalte Wasser geworfen wird und es ist wohl eher eine Charakterfrage ob es einem liegt oder nicht.
Fazit: keine Bange machen lassen und alles auf sich zukommen lassen. Dito Verhandlungspraxis, das braucht alles seine Zeit.
 
G

Gast-PA

Guest
Als mittelalter Kollege ein Paar Anmerkungen:

  • Mein Kandidat fährt auf meine, vom Mandanten natürlich nicht erstattete Kosten von NRW noch München, Hamburg oder sonstwohin, wenn dort eine Interessante Verhandlung stattfindet. Ich finde, das gehört sich so, er soll ja den Job lernen und Anwaltstätigkeit kann der Kandidat nunmal am besten beim Anwalt lernen.
  • Corvinius hat aber recht, keine Panik, es geht auch später, wenn man dann nicht schon wieder in den Keller muss ...
  • Mandanten haben sich bei mir noch nie beschwert, wenn Sie den Kandidaten zu Gesicht bekommen haben oder gemerkt haben, dass er die Sache bearbeitet. Im Gegenteil, ich habe schon einen 50-jährigen Industriegeschäftsführer eingehend mit meinem Kandidanten diskutieren sehen, als wäre er schon lange Anwalt. Niemand hat sich beschwert (mag es zwar geben, ist aber kein Grund für Kellerhaltung)
  • meine Korrespondenzanwälte (RAe) sprechen den Kandidaten sogar schon mit "Kollege" an, er hat auch hier regelmäßig Kontakt.
  • in vielen Verhandlungen hat der Kandidat (für den begleitenden Mandanten erkennbar) wertvolle Hilfe geleistet, in dem er mitgedacht und im Zweifel auf Aktenteile hingewiesen hat, die er im Gegensatz zum vortragenden Anwalt heraussuchen konnte.
Insgesamt sehe ich keinen Grund, Kandidaten nicht Mandanten in Kontakt zu bringen. Wenn er eine Frage nicht bantworten kann, könnte entweder der ausbilder daneben stehen und einspringen oder der Kandidat zur selbstbewußten Ehrlichkeit erzogen sein, dass er frei heraus zugibt, noch Kandidat zu sein und die Sache mit seinem Ausbilder besprechen zu müssen. Was bitte ist denn dabei, jeder Mandant hat auch Auszubildende.

Der einzige Grund könnte natürlich darin bestehen, dass der Kandidat während der Begleitung keinen Umsatz macht. Aber ich denke, dafür ist er ja nicht unbedingt eingestellt und seine Vergütung ist er allemal wert.

Gruß Gast-PA

PS.: Wenn ein Kandidat, der nach Ausbildungsende wenigstens 1 Jahr in München ist, einer ausbildenden Kanzlei dann noch die Mandate abnimmt, stimmt doch mit der Kanzlei etwas nicht, oder?
 
G

grond

Guest
Gast-PA schrieb:
- Mandanten haben sich bei mir noch nie beschwert, wenn Sie den Kandidaten zu Gesicht bekommen haben oder gemerkt haben, dass er die Sache bearbeitet. Im Gegenteil, ich habe schon einen 50-jährigen Industriegeschäftsführer eingehend mit meinem Kandidanten diskutieren sehen, als wäre er schon lange Anwalt. Niemand hat sich beschwert (mag es zwar geben, ist aber kein Grund für Kellerhaltung)
Das wichtigste Gegenargument zu der Angst des Anwalts, der Mandant könnte sich geringgeschätzt fühlen, wenn er erfährt, dass ein "Azubi" seine Akten bearbeitet, ist, dass der Kandidat fachlich eine hoffentlich solide Vorgeschichte hat. Wenn mein Ausbilder E-Techniker ist, ich hingegen Maschinenbauer und es sich bei der Akte um eine komplexe mechanische Vorrichtung handelt, wird der Mandant letztlich dankbar sein, dass die Akte von jemandem bearbeitet wird, der technisch näher am Gegenstand der Anmeldung ist. Und das sollte der Mandant auch schnell bemerken. Unfein wäre es jedoch, den Mandanten allein mit dem Kandidaten sprechen zu lassen (jedenfalls bei Mandantenterminen, bei Telefonaten ist das etwas anderes, wenn sich beide schon in Beisein des Ausbilders kennengelernt haben), das würde den befürchteten Eindruck erwecken, dem Ausbilder sei seine Zeit für diesen Mandanten zu teuer. Wenn aber der Kandidat als "Verstärkung" auftritt, kann sich ja kein Mandant beklagen, immerhin bekommt er die Dreingabe ja gratis dazu...
 
C

corvinus

Guest
@grond

gratis Dreingabe? Du beliebst zu scherzen. Ich durfte in der Kandidatenzeit alles in allem zweimal einen Mandanten von face to face als Dreingabe unter Aufsicht entgegentreten und da wurde dem Mandant der volle Anwaltssatz für mich in Rechnung gestellt.

Ich kenne das ebenfalls aus meiner Kollegenarbeiterzeit im Amtsjahr bei verschiedenen Kanzleien in München.

Gratis ist da nichts, aber es wäre honorig, wenn es gratis wäre.
 
B

BlaBlub

Guest
Uiiii, dann bin ich ja in einer honorigen Kanzlei! (Hatte ich immer schon irgendwie im Verdacht)
Den Mandanten koste ich nix, alle 2 - 3 Wochen geht's dorthin auf Besuch, und von den Besprechungskeksen kriege ich trotzdem was ab, auch wenn ich nicht abgerechnet werde ;-)
 
I

IP-Freak

Guest
ich finde das höchst merkwürdig, wenn man bei Mandantenkontakten quasi "versteckt" wird, schließlich sollte man auch rechtzeitig lernen, wie man mit Mandanten umgeht.
 
G

grond

Guest
corvinus schrieb:
@grond

gratis Dreingabe? Du beliebst zu scherzen. Ich durfte in der Kandidatenzeit alles in allem zweimal einen Mandanten von face to face als Dreingabe unter Aufsicht entgegentreten und da wurde dem Mandant der volle Anwaltssatz für mich in Rechnung gestellt.
Wow. Das war in meiner Ausbildungskanzlei gratis, dafür durfte ich aber auch öfter zum Mandanten. Die "Dreingabe" bezog sich auf Asterix "Die Lorbeeren Caesars", wo Asterix und Obelix sich als Sklaven verkaufen lassen wollen und von einem arroganten Edelsklaven als "Dreingabe" bezeichnet werden... :)
 
G

GAST_DELETE

Guest
Wenn ein Mandantenkontakt verhindert wird, bedeutet das meist, dass die Ausbilder verhindern möchte, dass der Kandidat später diesen Mandaten abwirbt.

Dies ist einerseits ein hohes Lob. Dein Ausbilder fühlt sich Dir ja offenbar unterlegen. Andererseits ist es aber kein gutes Zeichen für Deine Zukunft bei Deiner Ausbildungskanzlei. Wollte man Dich dort behalten, wäre man froh über jede Entlastung. Eine echte Entlastung ist aber nur bei Direktkontakt zu erzielen. Daher wird man Dich daher wahrscheinlich nicht behalten wollen oder weiß es zumindest noch nicht.
 
K

Kontaktidat

Guest
Lustig. Wesentlich wahrscheinlicher ist doch wohl, dass der Ausbilder durch vermiedenen Mandantenkontakt verhindern möchte, dass der Kandidat den Mandanten vergrault. Das ist eher kein Lob.

Aus gutem Grund setzt man ja auch keine Azubi/Azubine oder sonstige Anfänger an die Telefonannahme oder an den Empfang.

Abgesehen davon hat doch wohl jede Kanzlei ihren satten Anteil an Verfahrenskostenhilfemandanten, die sich prima als Test für den Kandidaten auch beispielsweise zu Mandantenkontakten mit und später ohne Ausbilder anbieten. Wenn der Kandidat durch großartige Leistung ("Wir werden den Prüfer schon von der Erfindungshöhe Ihres Perpetuum Mobile überzeugen können ...") davon allen Ernstes einige Mandanten abwirbt, wird sich die Trauer der Ausbilder eher in Grenzen halten.
 
G

grond

Guest
Gast schrieb:
Wenn ein Mandantenkontakt verhindert wird, bedeutet das meist, dass die Ausbilder verhindern möchte, dass der Kandidat später diesen Mandaten abwirbt.

Dies ist einerseits ein hohes Lob. Dein Ausbilder fühlt sich Dir ja offenbar unterlegen.
Unsinn, das ist lediglich eine Beleidigung für den Mandanten, denn der Ausbilder fürchtet offenbar, dass der so unterbelichtet sein könnte, nicht beim strahlenden Überanwalt mit seinen moderaten und angemessenen Honoraren zu bleiben, sondern zur unfähigen niederen Lebensform "Junganwalt" mit seinen preisbrecherischen Dumpingsätzen zu wechseln...

:)
 
C

corvinus

Guest
hm, hm, gestattet mir als Vertreter der Spezies Junganwalt mit ganz wenigen Jährchen Erfahrung mit einer eigenen Bude nur die Bemerkung, dass es meistens nicht die Honorarsätze sind, die den Unterschied zwischen altgedientem Heldenanwalt und Junganwalt ausmachen bzw. für den Mandanten interessant machen. Wichtig ist va das kostenintensive und 100% zuverlässige backoffice bzw. dessen Organisation, das ist im Ernstfall - außer natürlich bei den ständigen Verletzungsprozessen, wo in der Tat das Honorar entscheidend ist und man als Junganwalt sich kaum vor Aufträgen retten kann- das entscheidungsrelevante ob ein Mandant von einem zwar teuren aber alterfahrenen Büro zu einer start-up Bude wechselt, die Zuverlässigkeit erst noch beweisen muß.
 
G

gast2000

Guest
corvinus schrieb:
- außer natürlich bei den ständigen Verletzungsprozessen, wo in der Tat das Honorar entscheidend ist und man als Junganwalt sich kaum vor Aufträgen retten kann-
Wow, ich komme gleich zu euch! (oder hast Du hier einfach den Ironiemodus vergessen...;-)
 
M

maschi

Guest
@corvinus
ich bin ziemlich fit in bescheidserwiderungen, nicht aber in ausarbeitungen schreiben. wäre das ein hindernis?
 
C

corvinus

Guest
@maschi,

gehört vielleicht nicht in den öffentlichen Raum, aber seis drum:

ohne lang herumzureden: ja das ist bei uns ein Problem, da wir im maschbau z.Zt. fast nur Anmeldungen klopfen müssen. Ausnahme ist, wenn Du dich auf den Stil, den die Mandanten gewohnt sind (und auch einfordern) versuchst einzulassen und bereit bist dazuzulernen. Im Klartext: Am Anfang ist das nicht sonderlich profitabel (für beide Seiten um ehrlich zu sein), sondern nur mittelfristig.
 
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