Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
wie ist denn das jetzt eigentlich mit dem Übersetzungserfordernis bei einem europäischen Patent.
Früher (EPÜ 1973) musste man gemäß Regel 51 Übersetzungen der Patentansprüche in die beiden anderen Amtssprachen einreichen. Dies ist gemäß EPÜ 2000, Regel 71 nach wie vor der Fall. So weit so gut.
Wie ist denn jetzt aber der aktuelle Stand des Übersetzungserfordernisses für den Rest des Patents, also insbesondere für die Erfindungsbeschreibung, gem. Art. 65 EPÜ? Etliche Länder scheinen dem Londoner Übereinkommen ja im Jahr 2008 beigetreten zu sein bzw. es ratifiziert (?) zu haben.
Wie dem auch sei, gibt es vielleicht irgendwo schon eine so richtig übersichtliche Liste, welche EP-Länder aktuell überhaupt noch eine Übersetzung der Patentschrift erfordern?
Danke schon mal für alle Tipps,
Grüße Kurt
wie ist denn das jetzt eigentlich mit dem Übersetzungserfordernis bei einem europäischen Patent.
Früher (EPÜ 1973) musste man gemäß Regel 51 Übersetzungen der Patentansprüche in die beiden anderen Amtssprachen einreichen. Dies ist gemäß EPÜ 2000, Regel 71 nach wie vor der Fall. So weit so gut.
Wie ist denn jetzt aber der aktuelle Stand des Übersetzungserfordernisses für den Rest des Patents, also insbesondere für die Erfindungsbeschreibung, gem. Art. 65 EPÜ? Etliche Länder scheinen dem Londoner Übereinkommen ja im Jahr 2008 beigetreten zu sein bzw. es ratifiziert (?) zu haben.
Wie dem auch sei, gibt es vielleicht irgendwo schon eine so richtig übersichtliche Liste, welche EP-Länder aktuell überhaupt noch eine Übersetzung der Patentschrift erfordern?
Danke schon mal für alle Tipps,
Grüße Kurt